NRW streicht Abstandsregel bei Windkraft-Repowering

Im Bild ist eine Windenergie-Anlage. Bei Repowering-Projekten muss in NRW nun nicht mehr auf die 1.000-Meter-Abstandsregelung geachtet werden.Foto: nordroden / stock.adobe.com
Der Landtag von NRW hat die 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Repowering-Projekten gestrichen. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW fordert, dass diese Regel auch für alle neuen Windenergieprojekte fallen muss.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt, dass die schwarz-grünen Regierungsfraktionen die überflüssige 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Repowering-Projekten in der Windbranche im „Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches“ abgeschafft haben. „Es ist nur folgerichtig, dass endlich ein Fehler der Vergangenheit korrigiert wird“, kommentiert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), den Landtagsbeschluss, „das selbstgesteckte Ziel, mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in dieser Legislaturperiode zu errichten, wird die Koalition aber nur dann erfüllen können, wenn die Abstandsregel auch für Neubauprojekte schnellstmöglich fällt.“

1.000-Meter-Abstandsregelung behindert Flächenpotenzial nicht nur bei Repowering-Projekten

Für die überfällige Windenergie-Offensive in NRW sind laut LEE NRW nicht nur wesentlich schnellere Genehmigungsverfahren notwendig, sondern auch zusätzliche Flächen. In dieser Woche hat die Landesregierung den Zwischenbericht einer neuen Potenzialstudie für Windenergieflächen vorgestellt. Diese Studie, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erarbeitet hat, geht von einem Abstand zu Siedlungsflächen von 700 Metern aus. Schon länger ist bekannt, dass so landesweit auf einen Schlag 42 Prozent mehr Fläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stünde. Dennoch will die Landesregierung die 1.000-Meter-Behinderungsabstand erst 2025 abschaffen. „Es gibt keine Begründung dafür, dieses enorme Flächenpotenzial bis 2025 nur dem Repowering zur Verfügung zu stellen. Das hat auch die Expertenanhörung im Landtag gezeigt“, sagt Mildenberger.

Schnellere Verfahren mit kommunaler Planungshoheit wären mit einem auf der Expertenanhörung Anfang Februar präsentierten Vorschlag des LEE NRW möglich gewesen. Die Kommunen hätten danach die Möglichkeit eingeräumt bekommen, bei neuen Windenregieprojekten die 1.000 Meter auf freiwilliger Basis schon jetzt per Ratsbeschluss unterschreiten zu können. Die Regierungsfraktionen sind hierauf aber nicht eingegangen und haben ihren Gesetzentwurf ohne Änderungen beschlossen.

Beim Windkraftausbau sieht der LEE NRW die Landesregierung weiterhin in der Pflicht und erwartet deshalb die schnelle Umsetzung von weiteren Verbesserungen für die Windkraftnutzung aus dem Koalitionsvertrag. „Die Landesregierung wird sich an ihrem eigenen Ziel messen lassen müssen, dass mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in dieser Legislaturperiode in Betrieb gehen werden. Bis Mai 2027 heißt das, dass etwa alle anderthalb Tage – sprich alle 36 Stunden – eine neue Anlage mit der Ökostromproduktion beginnen muss“, drängt Mildenberger auf mehr Tempo.

9.3.2023 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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