25 Prozent mehr möglich in Innovationsausschreibung

Luftaufnahme von Windturbinen und PV-Anlage auf einem GeländeFoto: denisstracke /stock.adobe.com
Wer Wind- und Solarstrom am selben Netzverknüpfungspunkt kombiniert, kann mit dem Projekt an der Innovationsausschreibung teilnehmen.
Im Zuge der sogenannten Innovationsausschreibung dürfen die Teilnehmenden bei den beiden Auktionen in diesem Jahr höhere Preise aufrufen.

Auf 9,18 Cent hat die Bundesnetzagentur die Obergrenze für die Innovationsausschreibung festgelegt. Das sind 25 Prozent mehr, als noch bei der letzten Ausschreibung im Dezember 2022 zu holen waren.

An der Innovationsausschreibung können Kombinationen verschiedener Erneuerbare-Energien-Technologien oder eine Technologie mit Speicher teilnehmen. Dabei muss mindestens ein Teil der Energie von der Sonne oder aus Windenergie an Land stammen. Die Anlagen müssen einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt für die Einspeisung nutzen und zusammen mindestens eine Leistung von 1 MW haben. Weitergehende Technologie-Vorgaben gibt es nicht. Weitere Details gibt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Innovationsausschreibung im Dezember 2022 erhielt nur ein Gebot

Die Anlagenkombination soll die Netz- und Systemdienlichkeit der Erneuerbaren Energien fördern und die Stromeinspeisung gleichmäßiger machen. Doch im Dezember 2022 ging für die Innovationsausschreibung nur ein einziges Gebot ein. Es wurde immerhin bezuschlagt – mit welchem Wert und welcher Leistung, gibt die Bundesnetzagentur allerdings nicht an. Ausgeschrieben waren fast 400 MW.

Die Bundesregierung hat den Spielraum der BNetzA zur Erhöhung der Preisobergrenze im vorigen Dezember von 10 auf 25 Prozent ausgeweitet – und diesen hat die Behörde nun prompt ausgeschöpft. „Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn Erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden. Das sind die Gebotstermine zum 1. Mai 2023 und 1. September 2023.

Für Photovoltaik-Aufdachanlagen und Windenergie an Land sind die Höchstwerte ebenfalls gestiegen. In der Gebotsrunde zum 1. März zeigte dies bereits Wirkung, wie Solarserver berichtete.

27.3.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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