Trilog einigt sich auf neue EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien RED III

Eine Europaflagge als Symbol für die neuen Beihilferegeln der EU für grüne Technologien.Foto: Aintschie / stock.adobe.com
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich nach fast zwei Jahren auf eine Neufassung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt.

Das Ziel für erneuerbare Energien in der EU steigt damit von 32,5% auf 45% in 2030. Es beinhaltet verbindliche Zielen für die jeweiligen Sektoren. Die RED III sorge auch für schnellere Genehmigungsverfahren, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Ein weiterer Punkt der Einigung sei, dass Wasserstoff, der mit Atomstrom erzeugt wird, nicht auf die EE-Ziele der EU angerechnet werden darf.

Die Einigung im sogenannten Trilog von Kommission, Parlament und Rat ist zwar inhaltlich maßgeblich, aber noch kein formaler Akt. Offiziell müssen das Europäische Parlament und der Rat die RED III beschließen.

Mindestens 42,5 % Prozent Erneuerbare Energien bis 2030

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des Bruttoenergieverbrauch steigt. Die Mitgliedstaaten sind für 42,5 % verbindlich verantwortlich. Die übrigen 2,5 % sind ein indikatives „Top up“. Sie sollen freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Gegenüber dem Ziel von 2020 (20 %) ist es in jedem Fall mehr als eine Verdopplung.

Verbindliche Sektorziele für Wärme, Verkehr und Industrie

Verbindliche Sektorziele für 2030 sollen dafür dafür, dass erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen. Für Wärme gilt statt eines bisher indikativen Ziels nun verbindlich ein um 1,1 Prozentpunkte steigender Anteil Erneuerbarer Energien pro Jahr. Speziell für Wärme in Gebäuden gilt zusätzlich ein indikatives Ziel von 49 % bis 2030.

Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Das entspricht einem Treibhausgas-Reduktionsziel durch erneuerbare Energien von 14,5%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%. Davon soll 1% durch RFNBOs abgedeckt werden.

Für die Industrie gibt es ein neues verbindliches Ziel für den Einsatz von grünem Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO). Dabei geht es vor allem um die Begrünung bereits eingesetzten Wasserstoffs: 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen, 2035 sollen es 60% sein. Zusätzlich soll der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen (indikativ).

Genehmigungsvorteile aus Notfallverordnung verstetigen

Mit einer befristet gültigen Notfallverordnung hat die EU bereits beschleunigte Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks ermöglicht, wie Solarserver berichtete.

In der RED III werden nun laut BMWK die Regelungen aus der Notfallverordnung „weitestgehend“ übernommen.

Beispielsweise liege der EE- und Netzausbau weiterhin im überragenden öffentlichen Interesse. In den speziellen Vorranggebieten könnten daher die Umwelt- und Artenschutzprüfungen auf der Planungsebene erfolgen, und müssten nicht erneut auf der Projektebene durchgeführt werden. Voraussetzung seien angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen, sodass das Naturschutzniveau hoch bleibe.

Grenzüberschreitende Kooperation wird zum Pflichtprogramm

Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen, fordert die RED III.  So solle die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt werden. Das könnten zum Beispiel gemeinsame Offshore-Windparks sein.

Wasserstoff aus Atomstrom zählt nicht als erneuerbare Energie

Bis zuletzt strittig sei die Frage gewesen, wie kohlenstoffarme Brenn- und Kraftstoffen (low-carbon fuels) zu behandeln seien. Gemeint ist damit zum Beispiel mit Atomstrom hergestellter Wasserstoff und dessen Derivate. Sie zählen nun nicht als Erneuerbare Energien. Es wird also unterschieden zwischen „grünem“ und „low carbon“ Wasserstoff.Dafür hatte sich laut BMWK die Bundesregierung eingesetzt. Allerdings gibt es einen Kompromiss: Mitgliedsstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nennt die Beschlüsse einen „riesigen Erfolg für die Europäische Union“. In ganz Europa steige nun das Tempo bei der Energiewende.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserswirtschaft (BDEW), findet die Anhebung des Ziels für 2030 ambitioniert. Umso wichtiger seien schnelle Genehmigungen, sichere Lieferketten und stabile Finanzierung. Mit der RED III sei nun der Weg frei für die Bundesregierung, um die Erleichterungen bei der Genehmigung in nationales Recht zu übertragen.

30.3.2023 | Quelle: BMWK, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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