Weniger Bürokratie für Stecker-Solar-Geräte: Petition zum Zeichnen freigeschaltet

Stecker-Solar-Gerät vor GartenhausFoto: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Die Initiative Klimaschutz im Bundestag (KiB e.V.) hat bereits im Februar eine Petition für die Vereinfachung von Mini-PV-Anlagen eingereicht. Nach einem längeren Prüfverfahren ist diese nun zum Unterzeichnen freigegeben.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in mehreren Gesetzen, die für Stecker-Solar-Geräte relevant sind. Inhaltlich waren an der Petition die Mini-PV-Plattform machdeinenstrom.de, der Freiburger Verein Balkon.solar und der YouTuber Andreas Schmitz („Akkudoktor“) beteiligt. Sie greift Forderungen auf, die auch der VDE in seinem Positionspapier vorschlägt. Um diese umzusetzen, soll eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geändert werden.

Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV): Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Anmeldung bzw. den Nachweis beim Netzbetreiber soll eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung eingeführt werden.

Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV): Ergänzung des Registrierungsverfahrens um einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für „Steckerfertige PV-Systeme bis 800W“ (Balkonsolaranlagen) sowie die entsprechende Anpassung der „Anlage im Marktstammregister zu erfassende Daten“.

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV): Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Bilanzkreiszuordnung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/intelligenten Messeinrichtung im Rahmen des im MsbG festgelegten „Smart-Meter-Rollouts“ gilt.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Messung der Erzeugungsleistung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV): Die im Gesetz verankerten Grundlagen der Festlegung der Netzentgelte für besondere Nutzungsformen sollen entsprechend der weiteren genannten Gesetzesänderungen angepasst werden, um den Wegfall der Netzentgelte durch das vorübergehende Net-Metering gesetzlich zu verankern.

Petition soll Stecker-Solar-Geräte auch in Mehrfamilienhäusern erleichtern

Bisher ist es für Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter recht einfach, die Stecker-Solar-Geräte mit Verweis auf die Ästhetik des Gebäudes auszubremsen. Zusätzlich fordert die Petition daher noch zwei weitere Gesetzesänderungen:

Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die „privilegierten Maßnahmen“ des §20 Absatz 2 aufgenommen werden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die „privilegierten Maßnahmen“ des des §554 Absatz 1 aufgenommen werden.

Bis die Petition zum Zeichnen freigegeben wurde, hat es eine Weile gedauert. Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten habe zur Veröffentlichung der Petition geführt, heißt es von KiB. Die vorige Ablehnung sei damit begründet worden, dass dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Diese habe eine einzige ähnliche Teilforderung enthalten, nämlich „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.

Die Zeichnung ist noch bis zum 27. April hier möglich.

Vor Kurzem hatte die KiB bereits einen Leitfaden für Stecker-Solar-Geräte vorgelegt.

31.3.2023 | Quelle: KiB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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