Neue Landesbauordnung in NRW: mehr Platz für Windenergie, PV und Wärmepumpe

Luft-Wärmepumpe mit wenig Abstand: Das Bild zeigt am linken Rand einen Gartenzaun, dicht daneben eine Wärmepumpe an der Hauswand.Foto: Verbraucherzentrale NRW
Wärmepumpe mit wenig Abstand zum Nachbargrundstück.
Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf für eine neue Landesbauordnung vorgelegt. Neben geringeren Abständen sieht sie eine Solarpflicht vor. Nun ist der Landtag am Zug. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Wind. Wohngebiete. Wachstum. Das ist der Dreiklang des Gesetzentwurfs für den Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen. Wenn der Landtag die Änderungen auf den Weg bringt, werden bauaufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen ab dem 1. Januar 2024 deutlich beschleunigt”, sagt Ministerin Scharrenbach Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor allem bei den Abstandsregeln für Wind, Wärmepumpen und PV soll die neue Landesbauordnung NRW voranbringen.

Windenergie: One-Stop-Zulassung und 3H

Windenergieanlagen müssen bisher einen Abstand von 50 Prozent ihrer Höhe von Wohngebäuden beziehungsweise zur Grundstücksgrenze haben. Dieser Abstand soll auf 30 Prozent der Höhe sinken.

Zudem soll für die Windenergie nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren gelten, sondern das vereinfachte Verfahren. Auf Antrag der Bauherrschaft sollen zudem das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können.

Weniger Abstand für mehr Solaranlagen und Wärmepumpen

Die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern und die von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken sollen entfallen. Das heißt jedoch nicht, dass alles möglich ist. Die Lärmwirkung einer Wärmepumpe auf die Nachbarschaft muss weiterhin berücksichtigt werden.

Mit dieser Änderung will die Regierung einen Erlass vom Dezember 2022 in ein Gesetz überführen. Solaranlagen können damit spätestens ab dem 1. Januar 2024 ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.

Landesbauordnung enthält Solarpflicht ab 2024 für NRW – Details auf Rechtsverordnung vertagt

Für Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2024 für Nicht-Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude eingehen, soll eine PV-Pflicht gelten. Grundsätzlich hatten die Regierungsparteien sich bereits im Koalitionsvertrag auf die schrittweise Einführung einer Solarpflicht geeinigt. Was drinstehen soll, bleibt weiter offen. Die Pressemitteilung verweist auf eine noch zu erlassende Rechtsverordnung. Sich vor Jahresende auf diese einigen zu wollen, ist einigermaßen sportlich, aber immerhin gibt es mittlerweile eine Reihe von Solarpflichten in anderen Ländern, von denen NRW abschreiben kann.

Kleine Elektrolyseure für den Eigenbedarf ohne Baugenehmigung möglich

Wer auf seinem Grundstück Wasserstoff für den Eigenbedarf erzeugen will, darf das laut der neuen Landesbauordnung ebenfalls tun. Sofern die Speichermenge 20 kg nicht überschreitet, sind die Anlagen verfahrensfrei. Das entspricht einem Energieinhalt von 660 kWh.

Weitere Verbesserungen soll es für Wohngebäude, Umbauten, Holzbau und Mobilfunk geben.

7.6.2023 | Quelle: MHKBD | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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