Elektroautos: Frist für Anmeldung der THG-Quote auf Mitte November verkürzt
Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß jährlich zu reduzieren. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) liegt 2023 bei acht Prozent und steigt sie bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos können davon profitieren, indem Sie mit der Hilfe von Vermittlern das von ihnen eingesparte CO2 im Rahmen der THG-Quote an die Mineralölunternehmen verkaufen.
Mittlerweile gibt es eine Reihe von Vermittlerfirmen, die mit der THG-Quote handeln und unterschiedliche Konditionen bieten. Das bringt wiederum den Vergleichsanbieter Verivox ins Spiel. Dieser weist darauf hin, dass die Frist für die Anmeldung der THG-Quote beim Umweltbundesamt in diesem Jahr bereits am 15. November ende. Bis zu diesem Stichtag muss auch das Fahrzeug angemeldet sein, für das die THG-Quote beantragt wird. „Wer ein neues E-Auto erst nach dem 15. November zulässt, kann für das laufende Jahr leider keine Prämie mehr bekommen“, sagt Stefan Reichert, Produktmanager für den THG-Quoten-Vergleich bei Verivox. In den Vorjahren sei die Anmeldung bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich gewesen.
Verschiedene Vergütungsmodelle für THG-Quote etablieren sich
Die THG-Händler haben laut Verivox in den meisten Fällen zwei Angebote zur Auswahl. Bei der Fixprämie zahle das Handelsunternehmen einen vorher festgelegten Preis – er liege derzeit zwischen 70 und 245 Euro.
Dagegen richte sich die Höhe einer Flexprämie am tatsächlich erzielten Erlös beim Quotenhandel. Verbraucher könnten hier noch höhere Prämien erzielen, allerdings gebe es keine garantierte Auszahlungshöhe. „Die garantierte Fix-Prämie wird schnell ausbezahlt und ist unkompliziert. Flexprämien können höher ausfallen, dafür muss man länger warten und es besteht das Risiko, am Ende weniger Geld zu erhalten. Es gibt auch Anbieter, die beides miteinander kombinieren. Sie garantieren einen bestimmten Auszahlungsbetrag, zahlen aber auch mehr, wenn der Verkauf der THG-Quote mehr Geld bringt“, sagt Reichert.
Die Auszahlung sei steuerfrei und erfolge in der Regel nach zwölf bis sechzehn Wochen. Statt die Auszahlung selbst zu nutzen, könne man die Erlöse aus der Prämie bei einigen Anbietern auch ganz oder teilweise für Nachhaltigkeitsprojekte spenden.
Die THG-Quote für private und öffentliche Ladepunkte sind beide in der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt, allerdings in unterschiedlichen Paragrafen. Die Regeln weichen somit voneinander ab.
Das Umweltbundesamt (UBA) erklärt auf Nachfrage, dass sich die Änderung der Frist für die THG-Anmeldung auf das nicht-öffentliche Laden nach § 7 der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) bezieht. Zudem weist das UBA darauf hin, dass einige der Dienstleister andere Fristen hätten. Für die Mitteilung der Strommengen aus öffentlichen Ladepunkten nach (§ 6 der 38. BImSchV) gelte weiterhin die Frist bis zum 28. Februar.
Für öffentliche Ladepunkte haben Betreiber es ab 2024 leichter, selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien anrechnen zu lassen, wie der Solarserver berichtete.
24.10.2023 | Quelle: Verivox | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH