Klima-Urteil: Bundesregierung verstößt gegen Klimaschutzgesetz

Im Bild ein Urteilshammer und eine Justitia als Symbol für das Klima-Urteil des OVG Berlin-Brandenburg.Foto: Studio_east / stock.adobe.com
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr vorlegen muss. Das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren den Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben. Das aktuelle Klima-Urteil der Verwaltungsrichter:innen verlangt von der Bundesregierung, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.

Das Umweltbundesamt hat für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor muss nach § 8 Klimaschutzgesetz zunächst das zuständige Bundesministerium ein Sofortprogramm vorlegen, das für die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sorgen soll. Die Bundesregierung hat dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Nachdem die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt haben, blieb ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme aus. Die Bundesregierung beschloss dann am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023.

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im seinem Klima-Urteil festgestellt, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz verpflichtet ist. Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Es überprüft anhand einer sektorenübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.

DUH: Klima-Urteil des OVG Berlin-Brandenburg erst der Anfang

„Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen. Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen“, sagt BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock.

Für die DUH ist dieses Klima-Urteil erst der Anfang zur Korrektur der deutschen Klimapolitik durch Gerichte. Am 1. Februar 2024 geht es in drei weiteren Klimaklagen des Verbands gegen die Bundesregierung darum, die Regierung zum Beschluss ausreichender Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren bis zum Jahr 2030 zu zwingen. „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik. Die Bundesregierung muss angesichts der heute startenden Weltklimakonferenz ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

In beiden Verfahren hat das OVG Berlin-Brandenburg die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

1.12.2023 | Quelle: OVG Berlin-Brandenburg, BUND, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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