EU verlängert drei Notfall-Verordnungen für Energiesektor
Die weiteren verlängerten Notfall-Verordnungen betreffen die Gassolidaritätsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und den sogenannten Marktkorrekturmechanismus gegen exzessive Gaspreise. Damit ist der Rat im Grundsatz dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt, über den der Solarserver Ende November berichtete. Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung nun noch im schriftlichen Verfahren formal verabschieden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Änderung dann in Kraft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begrüßte in einer Pressemitteilung „insbesondere die Regeln zur beschleunigten Genehmigungserteilung für Projekte im Bereich Erneuerbare Energien und Stromnetze bis Mitte 2025“.
Die EU-Notfallverordnung erlaubt Ausnahmen von zeitintensiven Verfahrens- und Prüfschritten in Planungs- und Genehmigungsverfahren, um EU-weit für einen Schub beim Erneuerbaren-Ausbau zu sorgen. Die Sonderregeln könnten mehr als ein Jahr Zeitersparnis beim Bau einer neuen Windenergieanlage an Land bringen. Sie sind bereits in deutsches Recht umgesetzt. „Mit den heutigen Beschlüssen können wir 7.000 km Netze und Windkraftprojekte mit einer Leistung von 40 GW beschleunigen“, sagt Staatssekretär Sven Giegold.
Mit der Notfallverordnung der EU habe bereits eine Dynamik für den Bau von Windenergieanlagen und Stromnetzen eingesetzt, die durch die Verlängerung nun gestärkt werde, sagt Giegold.
BDEW und BWE begrüßen Verlängerung der EU-Notfallverordnung
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) zeigt sich erfreut. „Die Verlängerung der EU-Notfallverordnung ist ein starkes Zeichen, dass es der EU Ernst mit ihren Plänen zur Transformation der europäischen Energieversorgung ist“, folgert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Sowohl in der Zahl der erteilten Neugenehmigungen als auch beim bezuschlagten Volumen, wurden in diesem Jahr Rekordwerte erreicht. Die Bestimmungen der EU-NotfallVO liefern eine der Grundlagen für diese positive Entwicklung.”
Allerdings schöpfe die Bundesregierung die Spielräume insbesondere beim Repowering noch nicht aus. Heidbroek plädiert dafür, den Paragrafen 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) um sogenannte Nebenanlagen zu erweitern. Auch für diese Anlagen wären dann keine Umweltverträglichkeitsprüfungen nötig.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt, während sich der Windenergieausbau bereits beschleunigt hätte, würden die Prozesse im Netzausbau gerade erst Fahrt aufnehmen. Der Verband drängt zudem darauf, an die Zeit nach der Notfallverordnung zu denken. Dann soll die überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) dafür sorgen, dass der Ausbau der Windenergie und der Stromnetze nahtlos weitergeht.
Die Richtlinie RED III wurde im September vom EU-Parlament beschlossen. Bei den vorigen Richtlinien zog sich allerdings die Umsetzung in nationales Recht in die Länge.
Quelle: BMWK, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH