Kraftwerkssicherheitsgesetz: BMWK startet Konsultation

Im Bild ein Gaskraftwerk, mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz will der Bund wasserstofffähige Gaskraftwerke fördern.Foto: Peter Maszlen / stock.adobe.com
In einer ersten Säule will der Bund 5 Gigawatt an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden wasserstofffähigen Modernisierungen ausschreiben.
Die Bundesregierung hat die öffentliche Konsultation für die Eckpunkte des Kraftwerkssicherheitsgesetzes gestartet. In den nächsten sechs Wochen gibt es die Möglichkeit, Einschätzungen und Vorschläge zu dem geplanten Gesetz abzugeben.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft auch auf die Kraftwerksstrategie geeinigt. Die Einigung ist auch mit den Dienststellen der Europäischen Kommission abgestimmt. Das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein erster Schritt in der Umsetzung der Strategie. Im Vorgriff auf einen umfassenden Kapazitätsmechanismus will der Bund insgesamt 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitspeichern ausschreiben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes in zwei Säulen. „So machen wir das Stromsystem fit für hohe Anteile erneuerbare Energien und sichern uns auch für Zeiten von wenig Wind und Sonne zusätzlich ab“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

In einer ersten Säule will der Bund 5 Gigawatt an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden wasserstofffähigen Modernisierungen ausschreiben, die als Beitrag zur schnellen Dekarbonisierung des Kraftwerksparks ab dem achten Jahr ihrer Inbetriebnahme oder Modernisierung auf den Betrieb auf grünen oder blauen Wasserstoff gemäß Nationaler Wasserstoffstrategie umstellen müssen. Hinzu kommen 500 MW an reinen Wasserstoffkraftwerken, die sofort mit Wasserstoff laufen (Wasserstoffsprinter) und 500 MW Langzeitspeicher. Bei den Kraftwerken will der Bund Investitionskosten (Capex) und ab dem Umstieg auf Wasserstoff für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas (Opex) fördern.

In einer zweiten Säule will der Bund noch einmal 5 Gigawatt neue Gaskraftwerke ausschreiben (Capex), die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Diese sollen quasi eine „Brücke“ in einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmechanismus darstellen, der ab 2028 kommen sein soll. Die Kraftwerke sollen jeweils überwiegend im sogenannten „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden, um Redispatchkosten zu senken und zur Netzstabilität beizutragen.

Erste Ausschreibungen gemäß Kraftwerkssicherheitsgesetz Anfang 2025

Die Eckpunkte zur Ausgestaltung beider Säulen werden nun konsultiert. Parallel zur Konsultation will man den Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes ausarbeiten. Auf Basis der Konsultationsergebnisse will die Bundesregierung einen Kabinettbeschluss fassen und abschließend das parlamentarische Verfahren starten. Parallel soll dann auch die finale beihilferechtliche Genehmigung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes erfolgen. Erste Ausschreibungen sollen Anfang 2025 stattfinden.

Parallel erfolgt die Ausarbeitung des Kapazitätsmechanismus. Das BMWK hat im August ein Optionenpapier zum Strommarktdesign der Zukunft vorgelegt. Dieses enthält auch die Optionen für die Ausgestaltungsvarianten eines Kapazitätsmechanismus und deren zentralen Vor- und Nachteilen. Nach der Auswertung der Konsultation und Diskussion in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS), will die Bundesregierung eine Entscheidung darüber treffen, welches Modell sie verfolgen wird sowie erste Eckpunkte beschließen. Anschließend will man den Kapazitätsmechanismus ausarbeiten und mit der Europäischen Kommission besprechen, so dass er 2028 in Kraft treten kann.

Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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