Bundesnetzagentur veröffentlicht Höchstwerte für EEG-Ausschreibung 2025

Glas mit Münzen und Pflanze vor Photovoltaik-Anlagen, Symbol für EEG-Ausschreibung 2025 Illustration: Pixel-Shot/stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur hat heute neue Festlegungen von Höchstwerten für Gebotstermine von Ausschreibungen für erneuerbare Energieerzeugung im Jahr 2025 veröffentlicht.

Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) bringt die Festlegung der neuen Höchstwerte für 2025 für die Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen einen Vorteil für die Branche. Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte nämlich auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Werte zurückgefallen. Bei diesen Werten würde das Risiko bestehen, dass das jeweilige Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr nicht ausgeschöpft wird. „Die neu festgelegten Höchstwerte setzen verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Sie sorgen dafür, dass die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien erreicht werden können. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Kosten für die Förderung so gering wie möglich bleiben,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Solarenergie: Höchstwert für Ausschreibung sinkt leicht

Der Höchstwert für Freiflächen-Solaranlagen liegt bei 6,80 ct/kWh festgelegt (2024: 7,37 ct/kWh). Für Aufdach-Solaranlagen wird der Höchstwert bei 10,40 ct/kWh liegen (2024: 10,50 ct/kWh). Der Höchstwert für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt 9,00 ct/kWh (2023: 9,18 Ct/kWh). Die Innovationsausschreibung bezieht sich auf verschiedene Technologien, bisher gingen die meisten Zuschläge aber an Solarprojekte in Verbindung mit Speichern.

Bei der EEG-Ausschreibung von Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen liegt der festgelegten Höchstwert für das Jahr 2025 jeweils etwas unterhalb des diesjährigen Niveaus. Die wichtigsten Kriterien für die neuen Höchstwerte waren laut Bundesnetzagentur die Prognose für sinkende Stromgestehungskosten, die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie das bei den beiden Solarausschreibungen höhere Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, bewertet die Festlegung der BNetzA als angemessen: „Mit der Bekanntgabe der Gebotshöchstwerte hat die Bundesnetzagentur eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Photovoltaik-Auktionen in 2025 geschaffen.  Sie schafft damit die erforderliche Planungssicherheit und den nötigen Spielraum vor dem Hintergrund volatiler Preise für Solaranlagen und an der Strombörse.“

Windenergie: Höchstwert bleibt konstant

Für Windenergie-Anlagen an Land gilt ein Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Der neue Höchstwert für die EEG-Ausschreibung von Windenergie-Anlagen an Land für 2025 entspricht dem in 2024 geltenden Wert. Dies begründet die Bundesnetzagentur damit, dass der Aufwärtstrend bei den Gebotsmengen bislang noch nicht zu einer deutlichen Reduktion der Zuschlagswerte geführt habe. Zudem seien die prognostizierten Stromgestehungskosten gegenüber dem Vorjahr stabil.

Die Windenergie hat zuletzt wieder Fahrt aufgenommen. Die November-Auktion war deutlich überzeichnet und kam auf einen mittleren Zuschlagswert von 7,15 ct/kWh. Im Jahr 2024 wurde ein Rekordvolumen von fast 11 GW neu bezuschlagt. Dieses Volumen wird sich laut aktuellen Zahlen der Fachagentur Wind- und Solarenergie in rund 20 Monaten in einem deutlichen Aufschwung beim Ausbau niederschlagen. Gleichzeitig geht der Bundesverband Windenergie zum Ende des Jahres von mehr als 12 GW an Neugenehmigungen aus.

„Die Bundesnetzagentur hat richtig entschieden“, sagt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE. Die neuen Höchstwerte seien ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit und würden eine starke Motivation schaffen, neue Projekte anzupacken. „Trotz steigender Preise für Anlagen und Bauleistungen ist so eine Grundlage für die Realisierung künftiger Projekte gelegt“, so Heidebroek.

Der BWE verweist auf eine Studie der Deutschen Windguard zur Kostensituation der Windenergie. Innovationen und Effizienzgewinne würden den Kostendruck lediglich abfedern.

Für die Gebotstermine der Biomasse- und Biomethanausschreibung im kommenden Jahr 2025 würde die Festlegung der Höchstwerte zeitnah geprüft, kündigt die Bundesnetzagentur an.

Quelle: Bundesnetzagentur, BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Dieser Artikel wurde am 20.12. nachträglich um die Position des BWE ergänzt.

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