BEG-Heizungsförderung läuft in 2025 unverändert weiter

Ein Aktenordner mit der Aufschrift Heizungsförderung und Geldscheine, die BEG-Heizungsförderung läuft 2025 weiter.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Auch unter vorläufiger Haushaltsführung kann die BEG-Heizungsförderung dieses Jahr zunächst unverändert weitergehen. Das hat der Bundesverband Wärmepumpe mitgeteilt.

Nach Informationen des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bestätigt, dass die BEG-Heizungsförderung Anfang 2025 unterbrechungsfrei weiterläuft. In einem Rundschreiben hat demnach Bundesfinanzminister Kukies, darlegt, wie es mit der vorläufigen Haushaltsführung weitergeht. In Folge des vorzeitigen Ampel-Aus hat der Bundestag bisher keinen Haushalt für 2025 verabschiedet. Bundesfinanzminister Kukies hat laut BWP festgelegt, dass für alle Haushaltspläne, die nicht im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten oder abgestimmt wurden, der Regierungsentwurf vom 16. August zugrunde zu legen ist.

Laut dem Ökozentrum NRW hat Bundesfinanzminister Kukies auch festgelegt, dass der Bund ab Anfang 2025 zunächst maximal 45 Prozent der Mittel ausgibt, die im letzten Entwurf für den Bundeshaushalt vorgesehen sind. Das gelte auch für die BEG-Heizungsförderung, die daher 2025 weiterläuft, bis 45 Prozent der vorgesehenen Mittel ausgeschüttet sind. An den Fördersätzen und Förderbedingungen ändert sich vorerst nichts.

Die in der BEG-Förderrichtlinie geregelten Fördersätze darf das BMWK seit der GEG-Novelle im Sommer 2023 nicht mehr eigenständig ändern. Denn jede Änderung braucht laut §89 Abs. 2 GEG zunächst noch bis zum 31. Oktober 2025 die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages. Daher kann eine neue Bundesregierung auch nach der Bundestagswahl nicht ohne Zustimmung des Haushaltsausschusses Förderhöhen und Förderbedingungen ändern. Da die CDU jedoch angekündigt hat, das Heizungsgesetz in seiner heutigen Form abzuschaffen, sind Änderungen am in der Öffentlichkeit als Heizungsgesetz bezeichneten GEG absehbar. Inwieweit davon auch die auf dem GEG basierende BEG-Heizungsförderung betroffen ist, bleibt abzuwarten.

Die aktuellen Förderhöhen und Förderbedingungen hat der Solarserver mit dem Fokus Solarthermie in seinem Basiswissen zusammengestellt. Dort sind aber auch die Förderhöhen und Förderbedingungen anderen erneuerbaren Heiztechnologien aufgeführt.

Laut dem Ökozentrum NRW sind bis Ende 2024 rund 227.000 Heizungsförderanträge bei der KfW eingegangen. Zum Jahresende kam es demnach zu einem deutlichen Anstieg. Das BMWK hat bisher nur die Monatszahlen bis Oktober 2024 veröffentlicht.

Quelle: BWP, Ökozentrum NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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