Meistergründungsprämie in NRW für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen ausgebaut
„Das Handwerk ist die Basis unserer Wirtschaft – gerade in Zeiten des Wandels. Wir möchten Meisterinnen und Meister ermutigen, ihre kreativen Ideen und Konzepte in die Tat umzusetzen – egal, ob durch die Gründung oder die Übernahme eines Unternehmens“, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. „Dafür machen wir unsere Meistergründungsprämie NRW jetzt noch attraktiver. Besonders Frauen möchten wir im Handwerk den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.“
Meistergründungsprämie NRW aufgestockt
Mit der Änderung der Richtlinie an dem 1. Januar 2025 erhöht das Land die Förderung von bislang maximal 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 2.000 Euro bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs. Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. Dazu zählen etwa Maurerinnen, Dachdeckerinnen oder Installateurinnen. Im Einzelfall kann die Förderung so bis zu 16.000 Euro betragen. Auch die Förderbedingungen für Frauen und Familien werden verbessert. Denn Fristen für den Mittelabruf und zu erbringende Nachweise bei Geburt eines Kindes hat man um bis zu drei Monate verlängert. Während des Bezugs von Elterngeld sind es um bis zu zwölf Monate mehr.
Eine weitere Neuerung kommt Handwerksmeisterinnen und -meistern zugute, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben. So wird die Förderung auf Gründerinnen und Gründer ausgedehnt, für deren im Ausland erworbene Berufsqualifikation die zuständige Handwerkskammer die volle Gleichwertigkeit festgestellt hat. Darüber hinaus erfolgt eine Klarstellung zur Gründung im Team.
Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie NRW zählt laut Landesregierung zu den erfolgreichsten Instrumenten der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Fast 20.000 Existenzgründungen hat das Land damit im Handwerk gefördert, über 74.000 Arbeits- oder Ausbildungsplätze hat man damit geschaffen oder gesichert.
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Informationen zu den Anpassungen der Meistergründungsprämie NRW sowie die Antragsunterlagen stehen bei der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., unter dem nebenstehenden Link bereit. Zudem soll dort ab Frühjahr 2025 ein volldigitales Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Verfügung stehen.
Quelle: MWIKE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH