Bundesnetzagentur: Stromeinspeiser an Netzkosten beteiligen?

Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur „Allgemeinen Rahmenfestlegung Strom“ eröffnet. Dazu hat sie ein Diskussionspapier veröffentlicht. „Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen.”
Im Diskussionspapier zeigt die Behörde mögliche Anpassungsoptionen bei der Bildung der Netzentgelte auf und stellt entsprechende Fragen. Dazu gehört die Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten. Wesentlicher Treiber der Kosten im Netz ist der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung. Gleichzeitig sind in Deutschland für die Stromeinspeisung keine Netzentgelte zu entrichten. Anders als im Gasfernleitungsnetz und im Gegensatz zu Netzentgeltsystemen einiger anderer europäischer Länder zahlen in Deutschland allein von den letztverbrauchenden Netzkunden die Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur will daher zum Beispiel diskutieren, ob und wie man zukünftig Netzentgelte erheben sollte, wenn Strom in das Netz eingespeist wird. Einen Beitrag könnte man entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erheben, das auch Einspeiser zahlen müssen. So würden die Kosten auf mehr Schultern verteilt.
Diskussionspapier enthält Vorschläge für neue Komponenten der Netzentgelte
Auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie einen Grund- oder Kapazitätspreis ist denkbar. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig. Den Verbrauch belastet man mit Entgelten, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist. Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könnte die Kosten laut Bundesnetzagentur sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung könnte eine Stärkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten gewährleisten. Bei der Netzdimensionierung spielt die Netzanschlusskapazität eine wesentliche Rolle und gilt als ein weiterer Kostentreiber. Hier stellt sich die Frage, ob eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität sachgerecht wäre.
Dynamische Netzentgelte würden die Auslastung der Netze in ein zeitlich differenziertes lokales Preissignal umsetzen. Statische zeitvariable Netzentgelte sind eine einfache Vorform der Dynamisierung. Die verschiedenen Tarifstufen legt man mit langem Vorlauf fest. Sie ändern sich selten und gelten meist für große Gebiete. Eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit hat die Bundesnetzagentur in ihre Festlegung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen geschaffen. Ein Netzentgelt, das sich nach dem aktuellen tatsächlichen Auslastungsgrad des Netzes bemisst, bedarf zahlreicher technischer Voraussetzungen wie einer nahezu vollständigen Digitalisierung von Netz und Netznutzern.
Um eine netz- sowie systemdienliche Einbindung von Speichern sicherzustellen, sind die Entgelte für die Nutzergruppe der Speicher im Diskussionspapier gesondert aufgeführt. Die Anpassungsoptionen will die Bundesnetzagentur ergebnisoffen und in einem stetigen und engen Austausch mit allen Stakeholdern diskutieren.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH