BWE kritisiert geplante RED-III-Teilumsetzung

Der Bundestag hat in erster Lesung erste Umsetzungen der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III beraten. Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert, dass der Entwurf des Gesetzes mit sachfremden Inhalten angereichtet sei. Zudem sei eine Beteiligung der Verbände ausgeblieben. Zudem setzt der Entwurf nur sehr kleinen Teil der RED III um. Über diese RED-III-Teilumsetzung hinaus steht die Implementierung der RED III in deutsches Recht insgesamt somit weiter aus. Diese muss nach Ansicht des BWE nun umgehend nach der Sommerpause erfolgen, um unnötige Belastungen von Behörden und Projektierern zu minimieren.
„Es ist zu begrüßen, dass die Koalition eine erste Teilumsetzung der RED III anpackt. Eine Anschlussregelung für das Auslaufen der EU-Notfallverordnung und § 6 WindBG für die Bestands-Beschleunigungsgebiete schafft Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Projektträger. Damit wäre ein erster Schritt getan, um eine Kontinuität bei Genehmigungserleichterungen in Windenergiegebieten zu gewährleisten und ein Bürokratiechaos in den Landesbehörden möglichst zu vermeiden“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Kritisch sieht der BWE, dass keine Erleichterungen für Windenergiegebiete vorgesehen sind, die man seit dem 19. Mai 2024 entsprechend den Zielvorgaben im WindBG ausgewiesen hat.
RED-III-Teilumsetzung im Widerspruch zur Energieministerkonferenz und des Koalitionsausschusses
Dass in die Teilumsetzung der RED III nun sachfremde Regelungen aufgenommen werden, irritiert den BWE. „Hier wird der notwendige RED III-Prozess zweckentfremdet, um Verhinderungsinstrumente durch das Parlament zu bringen. Dies untergräbt Vertrauen in eine Kontinuität beim Ausbau der Erneuerbaren und steht im Übrigen auch im Widerspruch zu den eindeutigen Bekenntnissen der Energieministerkonferenz und des Koalitionsausschusses von Ende Mai, die Genehmigungsverfahren für Windenergie weiter zu beschleunigen”, sagt die BWE-Präsidentin. Laut BWE steckt in dem Entwurf die Absicht, in das überragende öffentliche Interesse für die Windenergie und letztendlich für alle erneuerbare Energien einzugreifen und dieses punktuell abzuschwächen. „Wir appellieren an das Parlament hier nicht falsche Wege einzuschlagen und fatale Signale zu setzen”, so Heidebroek.
Ebenfalls sachfremd ist laut BWE die geplante Änderung § 249 BauGB. Demnach soll es zu einer Sperrung des Außenbereichs nach Erreichen von Teil-Flächenzielen kommen. Dies bedeute eine Schwierigkeit für lokale Industriebetriebe, die mit Planungen für eigene Windparkprojekte die eigene Dekarbonisierung vorantreiben wollen und aus Gründen der räumlichen Nähe von den ausgewiesenen Flächen abweichen müssen. Das sollte mit Zustimmung der Kommunen möglich sein, fordert der BWE.
Die Klärung zur vereinfachten Typenänderung begrüßt der BWE. Die bisherige Regelung hat zu Blockaden geführt. Dass die Luftfahrtbehörde im Falle einer Änderung des Anlagentyps wieder beteiligt werden soll, wird diese Blockaden weitgehend auflösen. „Kritisch sehen wir die der RED III zuwiderlaufenden Fristen zur Beteiligung in den Verfahren, die nun auf drei Monate hochgesetzt werden sollen“, sagt Heidebroek
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