Photovoltaik-Dachanlagen und solarer Eigenverbrauch unverzichtbar für Akzeptanz der Energiewende

Derzeitiges Regierungsziel ist es, den künftigen Photovoltaik-Ausbau hälftig auf Gebäuden und hälftig auf Freiflächen zu errichten. In den letzten Wochen kam es vereinzelt zu Vorschlägen, künftig zulasten des PV-Ausbaus auf Gebäuden stärker auf ebenerdig errichtete Solarparks zu setzen. Als Grund dafür werden eine vermeintlich höhere Fördereffizienz von PV-Freiflächen angeführt und teils irreführende Behauptungen zur Subvention von Prosumern.
Doch beide PV-Marktsegmente sind für die Energiewende gleichermaßen wichtig. Die eigene Solarstromerzeugung und -nutzung stellt einen wesentlichen Treiber für den Ausbau der Photovoltaik dar und schafft lokale Beteiligungsmöglichkeiten: Von der Steckersolaranlage am Balkon über das Solardach auf dem Eigenheim bis zu PV-Anlagen auf gewerblichen Dächern. Der selbst verbrauchte Solarstrom wird dabei nicht nur subventionsfrei erzeugt, sondern trägt im Vergleich zur Volleinspeisung zu einer Reduktion der Förderkosten bei. Denn jede selbst verbrauchte solare Kilowattstunde erhält keine Vergütung oder Marktprämie. Die vereinzelt aufgestellte Behauptung, die gesamte Differenz zwischen dem Marktwert Solar und den Strombezugskosten sei eine Subvention, ist falsch und irreführend.
Wie setzt sich der Haushaltsstrompreis zusammen?
Der Strompreis für Privathaushalte liegt aktuell bei 39,69 ct/kWh. Der Strompreis setzt sich dabei aus drei Hauptbestandteilen zusammen: 16,04 ct/kWh für Beschaffung und Vertrieb, 10,95 ct/kWh für Netzentgelte und 12,71 ct/kWh für Steuern, Abgaben und Umlagen.
Bei der Subventionsbehauptung wird nun pauschal davon ausgegangen, dass jedwede Differenz zwischen den Stromgestehungskosten der PV-Anlage und den Strombezugskosten eine Subvention sei. Bei einem angenommenen Marktwert von 5 ct/kWh wird in diesem Fall die Differenz zu den Strombezugskosten (aktuell 39,69 ct/kWh) als Subventionen interpretiert – in diesem Beispiel 34,69ct/kWh. Warum dies nicht stimmt, zeigt eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Strompreisbestandteile:
1) Kosten von Energiebeschaffung und Vertrieb
Ein Stromkunde schließt mit einem Stromlieferanten einen freiwilligen Vertrag über den Bezug von Strom. Der Stromlieferant ist in der Preisgestaltung im Bereich der Energiebeschaffung und des Vertriebs frei und kann dabei sowohl eine Mischkalkulation als auch unterschiedliche Kundenverhaltensweisen, zum Beispiel mit angepassten Standardlastprofilen für Haushalte mit PV-Eigenverbrauch, einpreisen. Dieser marktliche Preismechanismus kann somit keine Subvention sein. Zudem werden PV-Anlagen im Heimsegment weitaus überwiegend mit Batteriespeichern installiert, wodurch auch in den (an der Strombörse teuren Abendstunden) Eigenverbrauch stattfinden kann.
2) Netzentgelte
Netzentgelte für Haushaltskunden werden aktuell auf Basis der aus dem Netz bezogenen Kilowattstunden berechnet. Die Aussage, dass eine Verringerung des Strombezugs die Netzentgeltkosten des Haushalts reduziert, stimmt deshalb. Dies scheint auf den ersten Blick dem hohen Fixkostenanteil des Netzbetriebs nicht gerecht zu werden.
Allerdings wurde die bisherige Netzentgeltsystematik bewusst in dieser Form gewählt, um mittels einer Bepreisung der jeweiligen Kilowattstunden einen Anreiz zur Verringerung des Strombezugs (Stromeinsparung) zu schaffen. Diesen Anreiz würde es bei einem reinen Grundpreis nicht geben.
Gleichzeitig reduzieren auch Energieeffizienzmaßnahmen oder Verhaltensänderungen den Strombezug und damit die gezahlten Netzentgelte und sind damit genauso wenig eine Subvention wie solarer Eigenverbrauch.
Haushalte mit E-Auto und insbesondere Wärmepumpe beziehen zudem in der Regel trotz anteiliger solarer Direktversorgung deutlich mehr Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz und tragen somit überdurchschnittlich zur Deckung der Netzkosten bei. Auch hier liegt damit keine Subventionierung des Eigenverbrauchs vor.
3) Steuern und Umlagen
Der Kostenbestandteil Steuern und Umlagen setzt sich aus vier Bereichen zusammen: Netzgekoppelte Umlagen, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Mehrwertsteuer.
Die netzgekoppelten Umlagen sind genauso wie die Konzessionsabgabe überwiegend Kosten zur Finanzierung der Stromnetze. Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, um durch höhere Strompreise einen Anreiz zum Stromsparen zu schaffen und zielt damit auf die gleiche Wirkung wie solarer Eigenverbrauch und Energieeffizienzmaßnahmen: Verringerung der Bezugsmenge von nicht klimaneutralem (grauen) Strom. Damit gilt hier die gleiche Argumentation wie bei den Netzentgelten.
Die Hälfte der Steuern und Umlagenbelastung entfällt jedoch auf die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf gewerbliche Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erhoben. Auf Eigenleistungen, die nicht gewerblich erbracht werden, fällt dahingegen keine Mehrwertsteuer an: Sei es die Gurke aus dem eigenen Garten oder das Renovieren des eigenen Hauses – genauso wie für den vor Ort selbst erzeugten und genutzten Solarstrom. Die Behauptung, die nicht erfolgte Erhebung der Mehrwertsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom auf Grundlage der Höhe der Strombezugskosten (!) wäre eine Subvention, ist sachlich nicht nachvollziehbar, sondern geradezu absurd. Ansonsten müsste auch auf die selbst angebaute Erdbeere oder auf das Streichen der Zimmerwand in Eigenregie die Mehrwertsteuer erhoben werden – und zwar auf Grundlage des aktuellen Marktpreises.
4) Eigenverbrauch entlastet den Staatshaushalt
Anlagenbetreiber erhalten auf den Eigenverbrauch keine EEG-Förderung, wodurch jede selbst verbrauchte Kilowattstunde förderfrei ist. Eigenverbrauchsanlagen reduzieren damit die Belastung des EEG-Kontos und damit den Staatshaushalt.
Fazit
Der Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms führt zu Einsparungen im Vergleich zu den Strombezugskosten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Subvention. Der Selbstverbrauch von vor Ort erzeugtem Solarstrom ist genauso normal wie Eigenleistungen im Haus oder der Eigenanbau von Obst und Gemüse im Garten. Über den erzielten relevanten Klimaschutzbeitrag hinaus entfalten solare Selbstversorger einen hohen gesamtgesellschaftlichen Nutzen.
Anstelle einer sachlich falschen und irreführenden Subventionsdiskussion sollten jetzt die anstehenden Aufgaben der Energiewende angegangen werden: PV-Ausbau für alle relevanten Marktsegmente auf Zielkurs halten, Speicher ausbauen und weitere Flexibilitäten voranbringen sowie systemdienlich ins Stromsystem einführen. Die Gebäude-Photovoltaik ist und bleibt entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Solare Dachanlagen sind zudem Akzeptanz-Anker für die Energiewende. Sie werden heute in aller Regel mit Speichern, E-Autos oder Wärmepumpen installiert und treiben somit die notwendige Sektorenkopplung voran. Dabei mobilisiert die Gebäude-PV notwendiges privates Kapital für die Energiewende in Milliardenhöhe. Unternehmen werden durch günstige und verlässliche Strompreise gestärkt und Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze vor Ort geschaffen. Um die Energiewende auf Zielkurs zu halten, braucht es deshalb auch in Zukunft ein starkes Photovoltaik-Dachanlagensegment.
Autor: Carsten Körnig, BSW Solar | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH