BMWE legt Entwurf für Geothermie-Beschleunigungsgesetz vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat heute die Länder- und Verbände-Anhörung für die Abstimmung zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen (GeoBG) eingeleitet. Die Ampelkoalition hatte bereits von einem Jahr einen Entwurf vorgelegt, den der Bundestag aber nicht mehr verabschiedet hatte. Ziel des neuen Entwurfs für ein Geothermie-Beschleunigungsgesetz ist es nun, genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Großwärmepumpen, die insbesondere See- und Flusswasser, Abwasser, unvermeidbare Abwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen.
Erleichterungen will das BMWE auch für Wärmespeicher und Wärmeleitungen geschaffen. Mit dem vorliegenden GeoBG will das Ministerium den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig will der Bund Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie-(REDIII) in nationales Recht überführen.
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz soll eine spürbare Beschleunigung der Verfahren erreichen und damit eine deutliche Erleichterung für Wirtschaft und Industrie. Wie auch bei Windenergie und Photovoltaik will der Bund damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausstatten. Auch Fernwärmeleitungen sind neben Erzeugung und Speicherung von Wärme von großer Wichtigkeit. Auch hierfür will man die Genehmigung und der Bau von Leitungen, die Wärme vom Erzeuger zum Endkunden bringen, beschleunigen. Für die Beschleunigung sind Erleichterungen im Zulassungsrecht für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, wie etwa Fluss- oder Abwasserwärmepumpen sowie Wärmeleitungen und Wärmespeicher unabdingbar.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz ändert Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht
Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vor. Der Gesetzentwurf enthält Klarstellung im Naturschutzrecht und trifft Aussagen zu Auswirkungen von seismischen Explorationen zur Erkundung des Erdreichs im Verhältnis zum Artenschutz. Damit können zukünftig die Behörden schneller und leichter erkennen, zu welchen Jahreszeiten man Erkundungen durchführen kann und wie sei Beschränkungen auf ein notwendiges Maß reduzieren können.
Erstmalig wird auch die Genehmigung und der Bau von Fernwärmeleitungen, soweit sie einer Planfeststellung bedürfen, beschleunigt. Hier greifen Instrumente wie sie schon bei Gas- und Wasserstoffleitungen zum Einsatz kommen. Der Wärmetransport wird daher in gleichem Maße beschleunigt, wie andere Energieversorgungsleitungen. Bei der Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht, muss die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden.
Es besteht die Möglichkeit für Bergämter, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen. Bergbehörden müssen Rückmeldefristen bei der Anzeige von Bohrungen einhalten.
Der Koalitionsvertrag sieht des Weiteren vor, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden sollen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass die Bergämter die Möglichkeit haben, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.
Im Wasserrecht wird neu die Figur des Projektmanagers eingeführt. Dieser unterstützt und entlastet die Genehmigungsbehörden im Verfahren, ohne selbst Entscheidungen zu treffen. Projektmanager sind schon in anderen Zulassungsverfahren wie dem Bundes-Immissionsschutzrecht etabliert.
Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten. Mit dem Gesetzentwurf will das BMWE gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern.
Bundesverband Geothermie begrüßt Gesetzentwurf
„Es ist ein großer Schritt, dass mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz erstmals auch ein Geothermie-Stammgesetz eingeführt wird und auch das überragende öffentliche Interesse nochmals spezifisch für die Geothermie festgeschrieben wurde. Dadurch wird die Bedeutung der Geothermie für das Gelingen der Wärme- und Kältewende bestätigt“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands Geothermie“, Gregor Dilger. „Mit der Einführung von Duldungspflichten und der Maßgabe zu §44 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung einen Vorschlag der Geothermiebranche aufgegriffen, der die Erkundung unseres Erdbodens deutlich erleichtert. Damit können zeitliche Engpässe bei den seismischen Messungen für die über 150 geplanten tiefengeothermischen Anlagen vermieden werden.“
Ebenso begrüßt der Bundesverband Geothermie, dass das Gesetz nun grundsätzlich auch die Bereitstellung von Kühlenergie miteinschließt. Dies sei gerade hinsichtlich des im Zuge des Klimawandels steigenden Bedarfs an Kühlenergie sinnvoll und konsequent. „Auch die Aufnahme von Wärmeleitungen in den Geltungsbereich des GeoBG begrüßen wir ausdrücklich“, so Dilger.
Zwischenzeitlich waren laut Bundesverband Geothermie auch Erleichterungen bei der Prüfung der Projektstandorte hinsichtlich Eignung für ein atomares Endlager in der Diskussion. Bislang muss auch für kleine Anlagen etwa für Einfamilienhäuser ab 100 Meter Tiefe, geprüft werden, ob an diesem Standort ein Endlager möglich wäre, obwohl dies allgemeinhin erst ab 300 oder sogar 400 Metern technisch möglich und sinnvoll ist. Daher wäre eine Verschiebung der Grenze auf 300 oder 400 Meter weiterhin von großer Bedeutung, um die Genehmigungen für Erdwärmeheizungen zu beschleunigen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vereinfachen
Zudem schlägt der Bundesverband Geothermie vor, Vorhabenszulassungen durch Erleichterungen im UVP-Recht weiter zu vereinfachen. Insbesondere stünde die Pflicht bei der Grundwasserentnahme von mehr als 10 Millionen m³ pro Jahr eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, einer deutlichen Skalierung der Vorhaben im Wege. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Entnahme großer Wassermengen und deren Auswirkungen auf die Umwelt im Blick zu haben. Bei Geothermieanlagen wird aber ohnehin nur Wasser zirkuliert und daher stets wieder zurückgeführt und dabei in seiner stofflichen Zusammensetzung nicht verändert. Deswegen ist eine Befreiung der Geothermie von dieser Regelung sinnvoll. Ebenso sollte man auch Heizzentralen und Stromerzeugungsanlagen in die bergrechtlichen Verfahren und die UVP-Vorprüfungen einbeziehen.
Der Entwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ist unter diesem Link zu finden.
Quelle: BMWE, Bundesverband Geothermie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH