HBB zu Biomethananlagen: Fehlt eine dauerhafte Lösung?

Unter bestimmten Bedingungen können auch nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende diesen Jahres Biomethananlagen zu den bisher geltenden Konditionen ans Gasnetz angeschlossen werden. Eine grundsätzliche Nachfolgeregelung zur GasNZV enthält der Entwurf jedoch nicht.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, begrüßt die vom BMWE vorgeschlagene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung. Sie sagt: „Biomethanprojekte, die sich im Bau befinden, haben nun weitgehend Investitionssicherheit. Dies war dringend notwendig, um den für die Wirtschaft so wichtigen Vertrauensschutz zu wahren.“ Laut Rostek kann die Übergangsregelung jedoch nur ein erster Schritt gewesen sein. Sie ergänzt: „Ein Investitionsschutz für laufende Projekte darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Deutschland beim Thema Biomethan in die völlig falsche Richtung bewegt. Während hierzulande seit fast zehn Jahren der Ausbau der Biomethaneinspeisung praktisch stagniert, bauen andere europäische Länder ihre Biomethanproduktion massiv aus. Deutschland droht den Anschluss zu verlieren!“ So prognostiziert der Biomethan-Investitionsausblick 2025 des Europäischen Biogasverbandes (EBA) einen starken Anlagenzubau von 900 Anlagen bis 2030. Für Deutschland sei gleichzeitig nur ein schwacher Zubau zu erwarten.
Forderung der Bioenergieverbände
Laut der Bioenergieverbände muss daher mit der nun angestoßenen EnWG-Novelle auch eine dauerhafte Nachfolgeregelung zur auslaufenden GasNZV geschaffen werden. Diese ermöglichte es, Biomethananlagen unbürokratisch und wirtschaftlich ans Gasnetz anzuschließen. Wichtig sei dabei eine Aufteilung der Netzanschlusskosten zwischen Anlagen- und Netzbetreiber:innen. So könnten auch landwirtschaftliche Biogasanlagen in die Biomethanproduktion einsteigen und deutsche Produzent:innen keinen Standortnachteil gegenüber anderen europäischen Produzierenden erleiden.
Daneben befürworten die Verbände die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber:innen zur stündlichen Veröffentlichung von Daten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie zu den durchschnittlichen Treibhausgasemissionen. Sie weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund des natürlichen CO2-Kreislaufs die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse-Brennstoffen mit null anzusetzen sind.
Weiterführende Links
Diese und weitere Vorschläge finden sich in der gestern eingereichten Stellungnahme zum EnWG-Referentenentwurf. Nähere Informationen zu den Forderungen bezüglich der GasNZV gibt es im Anfang des Jahres veröffentlichten Positionspapier des Hauptstadtbüro Bioenergie.
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ sind vier Verbände organisiert: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab. Dazu zählen von Land- und Forstwirt:innen, Anlagen- und Maschinenbauer:innen, Energieversorger:innen bis hin zu Betreiber:innen und Planer:innen. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Gegenüber politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie kooperiert auch mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
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