Land BW: Mehr Fördergeld für Sanierung kommunaler Gebäude

Im Bild ein Stempel mit der Aufschrift Förderung genehmigt.Foto: bluedesign /stock.adobe.com
Kommunen in Baden-Württemberg können eine erhöhte Förderung für die Sanierung von Verwaltungsgebäuden in Anspruch nehmen. Die Landesmittel sind mit Geldern des Bundes aus dem BEG kombinierbar.

Das Bundesland Baden-Württemberg (BW) erhöht die Mittel zur Förderung sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude. Wie das Landesumweltministerium mitteilte, handelt es sich um einen Neustart des ersten Teils des Förderprogramms Klimaschutz-Plus. Adressaten seien kommunale Verwaltungs- und Schulgebäude. Diese könnten nun mit deutlich erhöhten Zuschüssen sowie einem stark vereinfachten Förderverfahren rechnen. Laut Bundesland stehen für das Jahr 2025 bis zu 20 Millionen Euro und für das Jahr 2026 bis zu 30 Millionen Euro aus dem kommunalen Investitionsfonds für die kommunalen Umweltprogramme bereit.

„Mit der Neuauflage von Klimaschutz-Plus schaffen wir ein attraktives Förderangebot für unsere Kommunen, um sie auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung zu unterstützen und den kommunalen Gebäudebestand zukunftsfähig aufzustellen,“ sagt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker. „Damit kommen wir auch der Empfehlung des Klimasachverständigenrats nach und investieren in die Erreichung unserer Klimaziele.“

Das Förderprogramm ist ein zentraler Baustein, um den mit den Kommunalen Landesverbänden geschlossenen 5. Klimapakt umzusetzen und die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG) verankerte Unterstützung zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung zu leisten.

Bis zu 1,5 Mio. Euro pro Projekt

„Damit die notwendige energetische Sanierung kommunaler Gebäude schnell angegangen werden kann, bauen wir bürokratische Hürden ab. Auf diese Weise erleichtern wir den Zugang und die Inanspruchnahme der Fördermittel für die Kommunen im Land ganz erheblich.“

Außerdem bestehe weiterhin die Möglichkeit, von der Option eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Antragstellung Gebrauch zu machen.

Die bisherige Förderung energieeffizienter Schulsanierung werde fortgeführt und die Förderbedingungen verbessert. Sanierten Kommunen ihre Schulen gleich auf ein hohes energetisches Niveau, profitierten sie neben der Schulbauförderung des Landes von zusätzlichen Zuschüssen von bis zu 15 Prozent des Sanierungsaufwands. Beim KfW-Effizienzgebäudestandard 55 seien dies bis zu 1,5 Millionen Euro pro Projekt.

Kommunen erhalten für Sanierungen der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusammen mit der Bundesförderung ergebe sich somit eine Förderquote von bis zu 45 Prozent. Durch die neu geschaffene Möglichkeit einer Kombination von BEG EM und Klimaschutz-Plus schaffe die Landesregierung die Voraussetzungen dafür, mehr Bundesmittel in den Südwesten zu lenken.

Zahlen, Daten, Fakten

  • Durch Klimaschutz-Plus werden Maßnahmen an Gebäuden zur Ausübung nichtwirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere Verwaltungs- und Schulgebäude, gefördert. 
  • Eine Antragstellung ist seit dem 21. Juli 2025 laufend bei der L-Bank möglich. Die digitalen Antragsunterlagen finden sich auf der Internetseite der L-Bank.
  • Die Einreichfrist endet am 31. Dezember 2026.
  • Der zweite Teil des neugestalteten Förderprogramms Klimaschutz-Plus legt seinen Schwerpunkt auf Beratungsförderung und ergänzt damit die Förderung von Investitionen für eine treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung, umso Kommunen dabei zu unterstützen, Sanierungsprojekte vorzubereiten und umzusetzen. Die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift soll sobald wie möglich folgen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen