Bundesnetzagentur will flexible Speichernutzung und bidirektionales Laden ermöglichen

Ein Großstromspeicher im Bau, die Festlegung Marktintegration Speicher und Ladepunkte der Bundesnetzagentur ist für kleine und große Speicher relevant.Foto: ThomBal / stock.adobe.com
Für große Speicher ist die Abgrenzung von Strom aus erneuerbaren Energien von Netzstrom besonders relevant.
Mit der Festlegung "Marktintegration Speicher und Ladepunkte" will die Bundesnetzagentur den Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher legen und das bidirektionale Laden von Autos ermöglichen. Nun liegen Entwürfe zur Konsultation vor.

Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe zur Festlegung “Marktintegration Speicher und Ladepunkte” (MiSpeL) veröffentlicht. Die Festlegung soll neue Optionen für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen. „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Festlegung enthält auch für die großen Speicher Lösungen. Sie lassen sich besonders gut in die Netze integrieren und helfen im Markt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen der Energiewende – vor allem bei der Integration von immer mehr erneuerbarem Strom.“

Abgrenzung von Strom aus erneuerbaren Energien von Netzstrom

Die Entwürfe für die Festlegung sehen konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus erneuerbarem Strom und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben so nicht möglich. Durch die Festlegung will die Bundesnetzagentur zwei neue Optionen eröffnen, wie man diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmen kann. Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Photovoltaik-Anlagen.

Für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ermöglicht die Festlegung, dass man den Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie einen Speicher nutzen kann und nach den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert.

Hintergrund

Bisher nutzen Betreiber:innen kleine und oft auch mittelgroße Stromspeicher lediglich zur Zwischenspeicherung der eigenen erneuerbaren Erzeugung für den persönlichen Verbrauch. Sie können jedoch deutlich mehr beitragen, wenn sie in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung auch Netzstrom einspeichern und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung auch Strom ins Netz abgeben. Diese Potenziale will die Bundesnetzagentur durch die neue Festlegung erschließen.

Die Entwürfe zu der Festlegung “Marktintegration Speicher und Ladepunkte” sind unter diesem Link zu finden. Sie werden ergebnisoffen konsultiert. Ergänzende Hinweise dazu finden sich im Konsultationsdokument zur MiSpeL-Festlegung unter diesem Link.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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