Bundeskabinett beschließt Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

Das Bundeskabinett hat das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes sei, den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur zu erleichtern und zu beschleunigen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Das Gesetz nehme laut Ministerium die gesamte Wasserstoff-Lieferkette in den Blick. Von der Herstellung über den Import, die Speicherung bis zum Transport. Das Gesetz erfasse dabei Elektrolyseure auf Land und auf See, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung insbesondere des Schiff- und Luftverkehrs werden Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.
Spezifische Instrumente sollen die Verfahren beschleunigen. Dazu zählen klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Digitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Zudem will das Bundeskabinett mit dem Gesetz die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff durch Gesetzeserleichterungen im Bundesberggesetz vereinfachen.
Das Gesetz lege ferner fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt Wasserstoffprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. Belange der öffentlichen Wasserversorgung (insbesondere Trinkwasserschutz) und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt.
Als nächstes werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf. Die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch. Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz vereinfachen wir jetzt die Verfahren grundlegend, digitalisieren die Abläufe und sorgen für mehr Tempo. Und wichtig für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren: Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur liegt im überragenden öffentlichen Interesse.“
BDEW kritsiert Kürzungen im Bundeshaushalt
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist die Vorlage alleine nicht ausreichend. Zwar lobt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, dass das “Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes, Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen und -anlagen deutlich zu verkürzen”, ein wichtiger Schritt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sei. Die Bundesregierung habe die in der Konsultation formulierte Kritik aufgegriffen.
“Damit die dringend notwendige Wasserstoffwirtschaft tatsächlich Fahrt aufnehmen kann, braucht es aber mehr als rein verfahrensrechtliche Regelungen”, so Andreae. Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber auch materiellrechtliche Erleichterungen verankert – etwa eine bauplanungsrechtliche Privilegierung, klare Vorgaben zum Vergaberecht sowie praxistaugliche Lösungen für Reparaturen an Leitungen”. Nur so ließen sich Verfahren in der Praxis beschleunigen und Investitionen absichern. Des Weiteren müsse die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung jederzeit gewährleistet sein. Dafür braucht es eine klare und vollzugstaugliche Regelung.
“Gleichzeitig ist auch ein verlässlicher finanzieller Rahmen erforderlich”, so Andreae weiter. “Der aktuelle Haushaltsentwurf sendet jedoch mit Kürzungen bei der Wasserstoffförderung ein völlig falsches Signal. Die Bundesregierung muss hier dringend nachsteuern. Der Hochlauf von Wasserstoff ist eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“
Einbeziehung aller grüne Gase gefordert
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), sieht den Kabinettsentwurf als Schritt in die richtige Richtung: „Positiv hervorzuheben ist, dass die Liste der begünstigten Projekte erweitert wurde. Damit können künftig unter anderem auch Wasserstoff aus biogenen Reststoffen sowie erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) wie synthetisches Methan aus Elektrolyse-Wasserstoff in Kombination mit biogenem CO2 berücksichtigt werden.“
Gleichzeitig warnt Rostek jedoch vor zu engen Vorgaben: „Das Gesetz verengt den Kreis der relevanten Technologien unnötig. Für einen fairen Wettbewerb im Klimaschutz darf der Fokus nicht ausschließlich auf Wasserstoff liegen. Ebenso notwendig ist die Einbeziehung von Biogas und Biomethan.“ Deshalb plädiert sie dafür, das WasserstoffBG in einen breiteren gesetzlichen Rahmen zum Hochlauf aller grünen Gase einzubetten.
Quelle: BMWE / BDEW / HBB | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH