Rücknahme von Senec-Speichern: Auch Landgericht Hildesheim urteilt auf Rückzahlung

Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht, das Landgericht Hildesheim hat in einem Senec-Fall dem Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises der Speichers zugebilligt.Foto: Ardan Fuessmann / stock.adobe.com
Seit 2022 steht die Senec GmbH wegen technischer Probleme seiner Batterie-Speicher in der Kritik. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen wurden zehntausende Stromspeicher per Fernzugriff ihrer Kapazität reduziert.
Nachdem bereits eine Reihe von Landgerichten geurteilt hatten, dass Käufer gedrosselter Senec-Speicher Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises haben, hat nun auch das Landgericht Hildesheim zugunsten eines Verbrauchers entschieden.

Das Landgericht Hildesheim hat am 29. Oktober 2025 (Az. 7 O 42/24) entschieden, dass ein Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften Stromspeicher von Senec hat. Die Beklagte Senec-Händler wurde verurteilt, 8.913,10 Euro nebst Zinsen zu zahlen – Zug um Zug gegen Rückgabe des Speichers des Typs Senec.Home V3 5.0 Li hybrid duo. Der Stromspeicher war laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Kläger vertreten hat, mehrfach gedrosselt und seit April 2024 vollständig offline.

Seit 2022 steht die Senec GmbH wegen technischer Probleme in der Kritik. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen hatte das Unternehmen zehntausende Stromspeicher per Fernzugriff abgeschaltet oder in ihrer Kapazität reduziert. Inzwischen sind zahlreiche Speicher ganz stillgelegt. Senec hat eine große Austauschaktion gestartet.

Gerichtliche Begründung zum aktuellen Senec-Speicher-Fall

Das Landgericht Hildesheim stellte fest, dass der Senec-Speicher wegen seiner eingeschränkten und später vollständig aufgehobenen Speicherkapazität mangelhaft war. Bereits die Reduzierung auf 70 Prozent stelle ein erhebliches Leistungsdefizit gegenüber der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit dar. In den Entscheidungsgründen heißt es: „Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie bzw. gar keine Speicherkapazität mehr erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung keinesfalls.“ Die Richter stellten klar, dass auch die Drosselung durch den Hersteller den Verkäufer nicht entlastet. Entscheidend sei, dass der Speicher im Ergebnis nicht mehr im Regelbetrieb arbeiten könne.

Der Mangel sei bereits bei Gefahrübergang angelegt gewesen, weil die Brandgefahr in der Konstruktion der NCA-Zellen wurzle. Die Kammer verweist dabei mehrfach auf den Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 11. April 2025 (Az. I-2 U 5/25), der die Drosselung auf 70 Prozent ebenfalls als erheblichen Mangel einstuft. Eine Frist zur Nachbesserung sei entbehrlich gewesen, da nur Senec selbst über die Software Einfluss auf die Speicherkapazität nehmen könne.

Das Urteil aus Hildesheim reiht sich in eine wachsende Zahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen gegen Senec und deren Vertriebspartner ein. Zuvor hatten laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits das LG Ravensburg, LG Koblenz, LG Bochum, LG Heidelberg und LG Stade ähnlich entschieden. Auch auf Ebene der Oberlandesgerichte zeichnet sich ein dahingehender Trend ab. Das OLG Hamm hat in mehreren Beschlüssen bestätigt, dass die Drosselung und die Brandgefahr einen Sachmangel begründen. Das OLG München will nach seinem Hinweisbeschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Landshut bestätigen.

Quelle: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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