EU-Ausschreibung: So will Deutschland mehr Wasserstoff einspeisen

Wasserstoff-Atom grafisch dargestellt.Grafik: Alexander Limbach / stock.adobe.com
Deutschland plant für die Einspeisung von grünem Wasserstoff für heimische Abnehmer in das künftige Wasserstoffnetz 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dafür müssen sich Interessenten an Service-Ausschreibung der Europäischen Wasserstoffbank beteiligen.

Die Bundesregierung will im Rahmen einer EU-Ausschreibung 1,3 Milliarden Euro für die Einspeisung von grünem Wasserstoff für Abnehmer in Deutschland zur Verfügung stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Die deutschen Aktivitäten stehen dabei im Kontext des EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service” („Auction-as-a-Service”) der Europäischen Wasserstoffbank. Ziel des deutschen Vorhabens sei es, an das deutsche Kernnetz angeschlossene Abnehmer möglichst effizient mit erneubarem Wasserstoff zu versorgen. Zudem wolle der Bund Anreize für den Aufbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffpipeline-Infrastruktur schaffen, die andernfalls nicht oder erst deutlich später in die Realisierung gehen würde und dazu dient, künftig auch marktgetrieben Wasserstoff zu importieren.

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der deutschen Auktion sei deshalb, dass die Einspeisung des erneuerbaren Wasserstoff in die Wasserstoffpipeline ‚Danish Hydrogen Backone 1‘ erfolge. Die Lieferung müsse an Abnehmer gehen, die an das deutsche Kernnetz für Wasserstoff angeschlossen sind. Der Danish Hydrogen Backone ist eine Wasserstoffpipeline, die vom dänischen Nordseehafen Esbjerk aus bis nach Deutschland führen soll. Sie soll ab 2030 zur Verfügung stehen.

Zusätzliche Option für Wasserstoffprojekte

Das Auktionsverfahren ergänzt die EU-weite Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Die EU-Kommission hat die dritte Runde dafür eingeleitet. Für derartigen Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernehme die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und dem Preis, den Abnehmer dafür zu zahlen bereit sind. Die genaue Höhe der Förderung werde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller von erneuerbarem bzw. elektrolytisch hergestelltem kohlenstoffarmen Wasserstoff, die den geringsten Förderbetrag in Euro pro Kilo produzierten Wasserstoffs bieten, erhalten den Zuschlag.

Der oben genannte Mechanismus “Ausschreibungen als Service” im Rahmen der Wasserstoffbank ermögliche es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu finanzieren, die an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mit diesem Instrument können die Mitgliedstaaten wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung erforderlich ist. Projektentwickler müssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie “Ausschreibungen als Service” nutzen wollen, um sich für eine entsprechende Förderung zu qualifizieren.

Die Teilnahme Deutschlands steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Quelle: BMWE | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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