Verbände fordern, Gebäudeenergiegesetz und Heizungsförderung beizubehalten

Geldscheine und Holzwürfel mit der Aufschrift Gebäude-Energie-Gesetz, BWP und DEPV wollen GEG und Heizungsförderung beibehalten.Illustration: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Förderung und Gebäudeenergiegesetz sind geeignet, den Markt für Wärmepumpen und Holzheizungen anzutreiben.
Der Bundesverband Wärmepumpe und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband haben ein Positionspapier veröffentlicht. Sie fordern von der Regierungskoalition, die Rahmenbedingungen der Wärmewende stabil zu halten. Hierzu zählt auch die Verpflichtung zum 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil beim Einbau neuer Heizungen.

Vor dem heutigen Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, der sich mit dem Heizungsgesetz befassen soll, haben sich der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet. Sie appellieren an die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen der Wärmewende stabil zu halten. BEG-Förderung und Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind in ihrer aktuellen Form dafür geeignet, den Markt für Wärmepumpen und Holzheizungen anzutreiben. Ein neues Rechtsgutachten der beiden Verbände weist Überlegungen, die Förderung von Einzelheizungen in Fernwärmeausbaugebieten auszuschließen, als rechtswidrig zurück.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist am Markt für erneuerbare Wärmeerzeuger eine wachsende Dynamik festzustellen. Wärmepumpen haben sich in diesem Jahr zu dem am häufigsten verkauften Heizungssystem entwickelt. Bis zum Jahresende rechnet der BWP mit einem Absatz von 300.000 Geräten. Der DEPV prognostiziert für das Jahr einen Absatz von rund 37.000 Pelletsheizungen, wodurch deren Gesamtbestand in Deutschland auf etwa 760.000 ansteigt. Die aktuelle Dynamik zeige, dass die Regelungen trotz weiterhin festzustellender Verunsicherung zu greifen beginnen, so die Verbände. Die Menschen fangen an, zu verstehen, dass erneuerbare Heizungen im Wärmemarkt eine entscheidende Größe werden.

Für die beiden Verbände steht fest: GEG und BEG sollten vorbehaltlich gezielter Vereinfachungen grundsätzlich in der aktuellen Form bestehen bleiben. Hierzu zählt auch die Beibehaltung der Verpflichtung zum 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil beim Einbau neuer Heizungen. Diese Regelung abzuschaffen, die vielfach synonym mit dem Begriff Heizungsgesetz verstanden wird, würde gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen, wie ein Gutachten des BWP belegt. Hierdurch entstünde ein Abbruch der positiven Entwicklung am Wärmemarkt mit einer erneuten Verunsicherung.

Förderausschluss in Fernwärmeausbaugebieten unzulässig

Die von den Fernwärme vertretenden Branchenvertretern zunehmend erhobene Forderung, die Förderung von Einzelheizungen in Gebieten auszuschließen, die laut Wärmeplanung für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen sind, weisen DEPV und BWP zurück. Die kommunale Wärmeplanung ist eine unverbindliche Potenzialabschätzung der Kommune. Ob und wann das Wärmenetz kommt, bleibt unklar. Wer in einem Wärmenetzausbaugebiet lebt, hätte zum Zeitpunkt eines Heizungstauschs keine Möglichkeit, sich tatsächlich an die Fernwärme anzuschließen und wäre benachteiligt. Ein Rechtsgutachten von Miriam Vollmer von der Kanzlei re | Rechtsanwälte, kommt zu dem Schluss, dass eine solche Benachteiligung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar wäre. DEPV und BWP fordern Politik und Energiewirtschaft daher auf, keinen künstlichen Konflikt zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen zu konstruieren und auf diese Forderung zu verzichten.

Forderungen von BWP und DEPV zu Gebäudeenergiegesetz und Heizungsförderung

In einem gemeinsamen Positionspapier bringen die beiden Erneuerbaren-Verbände ihre Forderungen mit Blick auf das GEG und die Förderung zum Ausdruck. Darunter insbesondere die folgenden Punkte:

  • GEG und BEG sollten in ihrer derzeitigen Form Bestand haben.
  • Die Vorgabe von 65-Prozent-Erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch soll bleiben – eine ersatzlose Streichung wäre rechtlich unzulässig und brächte enorme Unsicherheit in den Markt.
  • Die Erfüllungsoption, weiterhin fossile Gasheizungen zu installieren, wenn der Versorger die Umstellung zu Wasserstoff in Aussicht stellt, bedarf strenger Vorgaben, um Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb der Technologien sicherzustellen.
  • Eine stärkere Gewichtung der BEG-Heizungsförderung nach Einkommensverhältnissen ist angemessen. Die Förderung muss aber grundsätzlich für alle in ihrer gegenwärtigen Systematik erhalten bleiben, um die Akzeptanz der Wärmewende zu erhalten.
  • Ein Ausschluss der Förderung von Einzelheizungen in Wärmenetzausbaugebieten wäre rechtlich nicht haltbar.

Das gemeinsame Positionspapier von BWP und DEPV zur GEG und Heizungsförderung ist unter diesem Link zu finden. Das Rechtsgutachten zur Frage des Förderausschlusses in Fernwärmeausbaugebieten kann man unter dem nebenstehenden Link herunterladen.

Quelle: DEPV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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