Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet für Neubauten mit erneuerbarer Wärme
Foto: bluedesign /stock.adobe.comAb sofort können Bauverantwortliche und Investor:innen Anträge für die Effizienzhaus-55-Plus-Förderung stellen. Die KfW vergibt dafür zinsverbilligte Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gibt es ab sofort zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.
Zur Unterstützung baureifer Projekte sagt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die EH-55-Plus-Förderung setzt einen wichtigen Impuls, nach der Genehmigung auch mit dem Bau zu beginnen. Das war wirtschaftlich oft nicht möglich, obwohl die Wohnungen dringend gebraucht werden. Wir investieren nun 800 Millionen Euro, damit Wohnraum entsteht, der nicht nur klimafreundlicher, sondern auch bezahlbarer ist.“ Der Zinssatz von unter drei Prozent liege dabei deutlich unter dem Marktniveau.
Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien
Baureife Vorhaben werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert, um Bauüberhang zu aktivieren und mehr Wohnraum zu schaffen. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden. Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten.
Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse sind förderfähig. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen. Wichtig ist, dass das Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde.
Einmalige Bereitstellung der Fördermittel
Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt einmalig. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist ist maximal bis zu 24 Monate zu verlängern. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.
Bereits im Vorfeld zur neuen Förderung setzten alle bestehenden Förderprogramme auf verbesserte Zinskonditionen. Zudem hatte es beim “Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment” und “Jung kauft alt” Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen gegeben, damit noch mehr Vorhaben von der Förderung profitieren können.
Weitere Informationen zur Förderung bei der KfW
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Kritik aus der Energieberatung: geringe Klimawirkung der EH-55-Plus-Förderung
Deutliche Kritik kommt vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. Nach Einschätzung des Verbands setzt die EH-55-Plus-Förderung kaum wirksame Anreize für klimafreundliches Bauen. Der geförderte Standard liege nur geringfügig über den ohnehin ordnungsrechtlichen Anforderungen. Damit würden Neubauten unterstützt, ohne Gebäudehülle oder Anlagentechnik konsequent zukunftsfähig auszurichten.
„Hier werden weder Anreize zum klimafreundlichen Bauen gesetzt noch eine weitsichtige Fördersystematik zur Reduktion der CO₂-Emissionen realisiert“, sagt Jutta Betz, Vorständin des DEN. Zudem sei absehbar, dass die bereitgestellten 800 Millionen Euro schnell ausgeschöpft seien. Angesichts des hohen Ressourcen- und CO₂-Einsatzes im Neubau – die Baubranche verursacht rund ein Drittel der deutschen Emissionen – fordert das DEN eine stärkere Fokussierung der Förderpolitik auf die energetische Aufwertung des Gebäudebestands statt auf zusätzlichen Neubau.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen / Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.
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