Einheitliche Stromgebotszone: BMWE veröffentlicht „Aktionsplan Gebotszone“
Grafik: marcus_hofmann / stock.adobe.com Einheitliche Stromgebotszone bleibt bestehen
Mit dem „Aktionsplan Gebotszone“ reagiert das BMWE auf eine Studie des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber:innen (ENTSO-E). Diese hatte vorgeschlagen, die deutsche Stromgebotszone in fünf Regionen aufzuteilen.
Deutschland hat sich dagegen entschieden und den Aktionsplan bereits an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel ist es, die einheitliche deutsch-luxemburgische Stromgebotszone zu erhalten.
Auch der Koalitionsvertrag bekräftigt diese Linie. Damit bleibt es bei einem einheitlichen Börsenstrompreis für ganz Deutschland.
Einheitlicher Strompreis und geringere Investitionsrisiken
Nach Einschätzung der Bundesregierung profitieren Verbraucher:innen weiterhin von den besten Erzeugungsbedingungen innerhalb der großen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone. Zudem bleibt die hohe Liquidität des deutschen Strommarkts erhalten.
Eine Aufteilung der Stromgebotszone lehnt das BMWE aus mehreren Gründen ab. Sie würde die Investitionssicherheit in der Energiewirtschaft verringern und regionale Preisunterschiede für Endverbraucher:innen verursachen.
Zudem könnte eine neue Gebotszonenkonfiguration die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einzelnen Regionen infrage stellen. Auch industriepolitisch seien die Folgen komplex, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die europäische Industrie.
„Aktionsplan Gebotszone“ setzt auf Netz- und Marktmaßnahmen
Der „Aktionsplan Gebotszone“ enthält Maßnahmen zur Reduzierung bestehender Netzengpässe. Damit soll sichergestellt werden, dass die europäischen Mindesthandelskapazitäten für Strom eingehalten werden.
Geplant sind unter anderem der Ausbau der Netzübertragungskapazitäten, eine Optimierung des Engpassmanagements sowie eine bessere Abstimmung von Netzbetrieb, Stromerzeugung, Verbrauch und Speichern. Die Maßnahmen zielen dabei sowohl auf technische als auch auf regulatorische Aspekte.
Bereits 2019 hatte Deutschland einen „Aktionsplan Gebotszone“ vorgelegt. Der neue Plan knüpft daran an und führt zentrale Maßnahmen fort.
Breite Konsultation und überwiegend positive Rückmeldungen
Das BMWE hat den Aktionsplan vorab konsultiert, wie es die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung vorsieht. Beteiligt waren Vertreter:innen von Mitgliedstaaten, Verbänden, Übertragungsnetzbetreiber:innen, Unternehmen und Gebietskörperschaften.
Die Rückmeldungen fielen überwiegend positiv aus. Viele Akteur:innen begrüßen sowohl den Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone als auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Netzengpassreduktion.
Den veröffentlichten „Aktionsplan Gebotszone“ finden Sie hier: BMWE – Aktionsplan Gebotszone 2025
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH