Mythen über Balkonkraftwerk: Verbraucherzentrale klärt auf
Foto: VZ NRW„Steckersolargeräte ermöglichen es, Sonnenstrom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen, reduzieren den Strombezug aus dem Netz und tragen damit zur Kostenersparnis bei“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW. Sie seien grundsätzlich für alle interessant, die unkompliziert selbst Strom erzeugen möchten.
Balkonkraftwerk auch für Mieter:innen attraktiv
Steckersolar lohnt sich nicht nur für Eigentümer:innen. Die Geräte eignen sich besonders für Mieter:innen, weil sie ohne größere bauliche Eingriffe auskommen. Module lassen sich am Balkon oder auf der Terrasse montieren und benötigen wenig Platz.
Ein häufiger Irrtum betrifft die Zustimmung von Vermieter:innen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 dürfen sie Steckersolargeräte jedoch nicht mehr ohne Weiteres ablehnen. Eine Ablehnung allein aus optischen Gründen ist unzulässig. Für Mieter:innen bedeutet das mehr Planungssicherheit. Beim Umzug können sie das Modul abbauen und mitnehmen.
Anmeldung von Steckersolar-Gerät deutlich vereinfacht
Nein! Früher war die Anmeldung tatsächlich aufwendiger. Seit 2024 hat der Bund das Verfahren jedoch stark vereinfacht. Es ist nur noch ein kurzes Online-Formular bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister erforderlich. Für Nutzer:innen entsteht dadurch kaum Aufwand. Das Steckersolargerät kann man so in wenigen Minuten anmelden. Oft wird die Anmeldepflicht noch mit Zulassungen oder Genehmigungen verwechselt. Doch ein Steckersolargerät darf grundsätzlich installiert werden. Die Anmeldung ist lediglich eine erforderliche „Info“ an die Bundesnetzagentur, keine Erlaubnis. Der lokale Netzbetreiber erhält die Information aus dem Markstammdatenregister.
Balkonkraftwerk braucht nicht immer Spezialstecker
Oft wird angenommen, dass ein Balkonkraftwerk zwingend einen Wieland-Einspeisestecker benötigt. Diese Empfehlung galt früher häufig. Heute erlauben die technische Produktnorm und viele Netzbetreiber:innen auch den Anschluss über einen handelsüblichen Schuko-Stecker.
Für Verbraucher:innen ist diese Lösung meist günstiger und einfacher. Voraussetzung ist ein Wechselrichter, der die geltenden Sicherheitsstandards erfüllt. In bestimmten Fällen kann auch ein Wieland-Stecker weiterhin erforderlich sein, etwa bei höherer Modulleistung.
Montage von Steckersolar an vielen Balkonarten möglich
Nicht nur Betonbrüstungen eignen sich für Steckersolar. Moderne Montagesysteme erlauben sichere Befestigungen auch an Holz- oder Stahlgeländern. Klemmen und Bügel können die Konstruktion fixieren, ohne sie zu beschädigen.
Entscheidend ist eine stabile Grundstruktur. Das Modul darf nicht wackeln oder schwingen. Der Markt bietet zahlreiche Halterungen für unterschiedliche Balkontypen.
Balkonkraftwerk senkt Grundlast auch bei Abwesenheit
Ein weiterer Irrtum betrifft den Eigenverbrauch. Steckersolar spart nicht nur Strom, wenn Bewohner:innen tagsüber zu Hause sind. In fast allen Haushalten fällt eine konstante Grundlast an.
Dazu zählen Kühlschrank, Router, Gefrierschrank, Smart-Home-Geräte und Standby-Verbraucher. Diese laufen auch bei Abwesenheit. Steckersolar deckt genau diesen Bedarf ab. Zusätzlich lassen sich Geräte wie Waschmaschinen oder Ladegeräte zeitlich steuern, um Sonnenstrom gezielt zu nutzen.
Hinweis: Den Abschnitt zur Anmeldung von Steckersolar-Geräten hat die Verbraucherzentrale NRW am 22. Dezember korrigiert. Er weicht daher von der ursprünglichen Fassung ab.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH