Monatsmarktwert Solar im Dezember auf 9,373 Cent pro Kilowattstunde angestiegen

Ein Balkendiagramm zeigt die Entwicklung vom Monatsmarktwert Solar bis Dezember 2025 im Vergleich zu anderen Monatsmarktwerten.Daten: Netztransparenz.de, Grafik: Solarserver
Im Dezember betrug der Monatsmarktwert für Solarstrom 9,373 Cent pro kWh. Das ist ein Anstieg gegenüber November. Die Marktwerte für Windenergie an Land und Offshore-Windstrom gaben dagegen nach.

Der Monatsmarktwert Solar kletterte im Dezember 2025 auf 9,373 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das geht aus Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber hervor. Im November kostete Photovoltaik-Strom im Mittel noch 9,102 Cent/kWh. Auch im Dezember war der saisonbedingte Anstieg etwas geringer als im Vorjahr.

Strom aus Photovoltaik-Anlagen war erstmals seit zwölf Monaten teurer als Strom zum Spotmarktpreis. Den Spotmarktpreis für den Dezember geben die Übertragungsnetzbetreiber mit 9,347 Cent/kWh an. Damit war Strom an der Börse diesen Dezember billiger als im Dezember des Jahres davor.

Der Monatsmarktwert für Windstrom an Land fiel im Dezember auf 8,349 Cent/kWh. Im November hatte der Monatsmarktwert für Wind an Land noch bei 8,930 Cent/kWh gelegen. Der Monatsmarktwert für Windstrom auf See gab im Dezember 2025 ebenfalls nach und sank auf 8,608 Cent/kWh. Im Monat davor kostete Offshore-Windstrom noch 9,091 Cent/kWh.

Der Marktwert der Solarenergie ist für alle relevant, die an der über das EEG geförderten Direktvermarktung teilnehmen. Der Monatsmarktwert Solar gibt dabei die durchschnittlichen Erlöse des Solarstroms an der Börse wieder, die mit der Direktvermarktung in dem jeweiligen Monat zu erzielen waren. Liegt dieser Marktwert unter der EEG-Vergütung, finanziert der Netzbetreiber die Differenz aus dem EEG-Umlagekonto. Die Werte für die aktuelle EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen finden Sie im Basiswissen des Solarservers unter diesem Link.

Auch im Dezember gab es keine Stunden mit negativen Strompreisen. Dennoch war 2025 ein Rekordjahr was negative Großhandelspreise betrifft. Sie traten laut Bundesnetzagentur in 573 von 8.760 Stunden auf. Im Jahr 2024 waren es 457 von 8.784 Stunden.

In Zeiten mit negativen Strompreisen von mehr als vier Stunden entfällt der Anspruch auf die Marktprämie für Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab Dezember 2016. Bei neuen Photovoltaik-Anlagen entfällt die Förderung immer in Zeiten negativer Strompreise. Ausgefallene Zeiten hängt verlängern aber den Förderzeitraum von 20 Jahren.

Quelle: Übertragungsnetzbetreiber | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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