Nina Scheer (SPD): Förderung muss nun Lücke beim Heizungsgesetz ausgleichen
Foto: Inga KjerZu den am Dienstagabend von den Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU/CSU) vorgestellten Eckpunkten erklärt Scheer: „Mit der Vorlage der Eckpunkte zum sogenannten Heizungsgesetz wurde ein koalitionäres Kernvorhaben von CDU/CSU auf den Weg gebracht, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Von Seiten der SPD wurde dieses Vorhaben von Beginn an für falsch gehalten. Es liegt aber in der Natur von Koalitionen, Entscheidungen auch für Themenfelder zu treffen, in denen sich die Sichtweisen stark voneinander unterscheiden oder gar widersprechen. Die Abschaffung des Heizungsgesetzes ist ein solches Themenfeld.
Zugleich gilt es, dem verfassungsrechtlich verankerten Klimaschutz gerecht zu werden und Investitionssicherheit in Zukunftstechnologien zu stärken. Während sich der Einbau von Wärmepumpen über die vergangenen Monate im Rahmen des geltenden Heizungsgesetzes mit über 55 % Zuwachs weiter steigern konnte, verursachte die Erwartung einer tiefgreifenden Veränderung dieses Rechtsrahmens zunehmend Verunsicherung.
SPD wollte 65-Prozent-Regel erhalten
Entgegen der klaren Positionierung der SPD sehen die Eckpunkte eine Streichung der 65-Prozent-Regelung zur Nutzung Erneuerbarer Energien vor, womit einem Wunsch von CDU/CSU entsprochen wurde. Die mit den Eckpunkten ebenfalls verständigte Biotreppe von 10 Prozent Anteil Bioenergie ab 2029 für neue Heizungen sowie einer Grüngasquote von 1 Prozent ab 2028 im Bestand sind zu niedrig, um beschleunigt fossile Ressourcenabhängigkeit zu überwinden sowie saubere, sichere und bezahlbare Wärme entlang der Klimaschutzziele zu erreichen.
Entsprechende Instrumente bergen zudem für sich genommen die Gefahr einer Verstetigung fossiler Ressourcennutzung. Bereits heute sind Gasheizungen zu 100 Prozent mit Biogas ohne technische Umrüstung zu betreiben. Es sollte zugleich nicht der Eindruck erweckt werden, die Alternative zu Erdgas sei allein Bioenergie, wenn die Wärmepumpe vor Ort die werthaltigere Alternative ist.
Im Interesse von Investitionssicherheit, Resilienz, heimischer Wertschöpfung und Klimaschutz darf es insgesamt zu keinem Fadenriss bei Investitionen in Wärmepumpen, Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien kommen.
Ein Minus an Ordnungsrecht kann nur durch ein Plus an Ermöglichung beim Umstieg auf Erneuerbare Energien ausgeglichen werden. Darauf wird es nun bei der weiteren Ausgestaltung ankommen.
Fortfall von Ordnungsrecht mit Förderung begegnen
Die Koalition hat mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen zu wollen. Möglichen Unsicherheiten im Bereich Erneuerbarer Energien muss bei Fortfall von Ordnungsrecht umso mehr förderseitig begegnet werden, damit es im Ergebnis zu keinen Rückschritten in der Wärmewende kommt und auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Mieterschutz sowie der Schutz von Mieterinnen und Mietern erfüllt werden. In diesem Sinne wird auch die mit den Eckpunkten verständigte auskömmliche Förderung zu verstehen sein. Um das Heizungsgesetz ablösen zu können, muss ein neuer Rechtsrahmen diesen Anforderungen insgesamt gerecht werden.“
Soweit die Stellungnahme von Nina Scheer, die “den an den Verhandlungen beteiligten Kollegen für ihren intensiven Einsatz zur Sicherung der Wärmewende” ausdrücklich dankt. Fachpolitiker:innen wie Nina Scheer und entsprechende Energiefachleute der Union waren nach dem vor Weihnachten im Koalitionsausschuss vereinbarten Prozedere an den auf Ebene der Fraktionsspitze geführten Verhandlungen nicht unmittelbar, sondern nur beratend beteiligt.
Weitere Stellungnahmen zum Eckpunktepapier der Koalitionsspitzen finden sie in einem Solarserver-Beitrag unter diesem Link.Eine detaillierte Analyse der Eckpunkte und ihrer möglichen Auswirkungen von Solarthemen-Chefredakteur Guido Bröer findet sich unter diesem Link
Quelle: Nina Scheer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH