Wärmestromtarife: Verbraucherzentrale NRW kritisiert mangelnde Vergleichbarkeit

Das Bild ist ein Rendering und zeigt eine Wärmepumpe in dunkelgrau und weiß auf der rechten Seite scharf im Vordergrund, der Untergrund ist hellgrau, links daneben ein weißes Sparschwein unscharf im Hintergrund, beides vor einer unscharfen hellblauen Wand, in das Sparschwein fallen beige runde Kreise, die an Münzen denken lassen.Foto: Verbraucherzentrale NRW / adpic
Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende – doch bei Wärmestromtarifen fehlt oft die Preistransparenz.
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt deutliche Defizite bei der Vergleichbarkeit von Wärmestromtarifen. Fehlende Transparenz und uneinheitliche Preisangaben erschweren Verbrauchern die Auswahl geeigneter Angebote.

Wärmestromtarife im Marktcheck: Große Unterschiede bei Preisangaben

Wärmestromtarife sind ein zentraler Baustein für den Betrieb von Wärmepumpen und damit für die Energiewende im Gebäudesektor. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben: Wärmepumpen müssen steuerbar sein, im Gegenzug erhalten Haushalte reduzierte Netzentgelte.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW unter 23 Stromanbietern zeigt jedoch: Wärmestromtarife sind zwar verfügbar, aber kaum vergleichbar. Zwar bieten alle befragten Anbieter entsprechende Tarife an, acht davon sogar bundesweit. Auf gängigen Vergleichsportalen sind diese jedoch kaum zu finden. Die durchschnittlichen Kosten liegen laut Untersuchung bei rund 24 Cent pro Kilowattstunde inklusive Netzentgeltreduktion sowie etwa 140 Euro Grundpreis pro Jahr.

Fehlende Transparenz erschwert Preisvergleich

Das größte Problem sieht die Verbraucherzentrale in der uneinheitlichen Darstellung der Preise. Einige Anbieter berücksichtigen die Netzentgeltreduzierung bereits im Tarifpreis, andere weisen sie erst in der Rechnung aus – und bei manchen fehlt jede Angabe. „Es ist wichtig, dass alle Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung direkt im Preis ausweisen“, sagt André Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Nur so wird der tatsächlich zu zahlende Preis erkennbar.“ Sollte die Branche keine einheitliche Lösung finden, fordert die Verbraucherzentrale eine gesetzliche Regelung.

Tarifrechner oft unzureichend

Auch bei der Bereitstellung von Informationen sieht die Untersuchung Defizite. Zwar geben rund zwei Drittel der Anbieter an, über eigene Tarifrechner zu verfügen. Doch nur etwa die Hälfte dieser Tools ist laut Marktcheck verbraucherfreundlich. Teilweise seien die Rechner nicht auffindbar oder nicht nutzbar. In anderen Fällen bleibe unklar, ob die Netzentgeltreduzierung im Preis enthalten ist. „Bei einem Viertel der Anbieter fanden wir zudem keine Information zu der neuen gesetzlichen Regelung auf der Internetseite“, kritisiert Juffern.

Wärmestromtarife ohne separaten Zähler teurer

Für die günstigeren Wärmestromtarife ist in der Regel ein separater Stromzähler erforderlich (Modul 2). Haushalte ohne diesen Zähler erhalten stattdessen eine pauschale Entlastung (Modul 1). In diesen Fällen beliefern viele Anbieter die Wärmepumpe über einen Haushaltsstromtarif. Das führt zu höheren Kosten: Im Schnitt liegen die Preise hier bei etwa 31,5 Cent pro Kilowattstunde. Nur etwa ein Viertel der befragten Unternehmen bietet spezielle Wärmestromtarife auch ohne separaten Zähler an.

Hintergrund des Marktchecks

Die Verbraucherzentrale NRW führte die Befragung im August 2025 durch. Anlass waren Rückmeldungen von Verbrauchern, die keinen passenden Wärmestromtarif finden konnten und Schwierigkeiten beim Preisvergleich hatten. Untersucht wurden unter anderem Tarifverfügbarkeit, Preisstruktur und die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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