Wärmestromtarife: Verbraucherzentrale NRW kritisiert mangelnde Vergleichbarkeit
Foto: Verbraucherzentrale NRW / adpicWärmestromtarife im Marktcheck: Große Unterschiede bei Preisangaben
Wärmestromtarife sind ein zentraler Baustein für den Betrieb von Wärmepumpen und damit für die Energiewende im Gebäudesektor. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben: Wärmepumpen müssen steuerbar sein, im Gegenzug erhalten Haushalte reduzierte Netzentgelte.
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW unter 23 Stromanbietern zeigt jedoch: Wärmestromtarife sind zwar verfügbar, aber kaum vergleichbar. Zwar bieten alle befragten Anbieter entsprechende Tarife an, acht davon sogar bundesweit. Auf gängigen Vergleichsportalen sind diese jedoch kaum zu finden. Die durchschnittlichen Kosten liegen laut Untersuchung bei rund 24 Cent pro Kilowattstunde inklusive Netzentgeltreduktion sowie etwa 140 Euro Grundpreis pro Jahr.
Fehlende Transparenz erschwert Preisvergleich
Das größte Problem sieht die Verbraucherzentrale in der uneinheitlichen Darstellung der Preise. Einige Anbieter berücksichtigen die Netzentgeltreduzierung bereits im Tarifpreis, andere weisen sie erst in der Rechnung aus – und bei manchen fehlt jede Angabe. „Es ist wichtig, dass alle Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung direkt im Preis ausweisen“, sagt André Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Nur so wird der tatsächlich zu zahlende Preis erkennbar.“ Sollte die Branche keine einheitliche Lösung finden, fordert die Verbraucherzentrale eine gesetzliche Regelung.
Tarifrechner oft unzureichend
Auch bei der Bereitstellung von Informationen sieht die Untersuchung Defizite. Zwar geben rund zwei Drittel der Anbieter an, über eigene Tarifrechner zu verfügen. Doch nur etwa die Hälfte dieser Tools ist laut Marktcheck verbraucherfreundlich. Teilweise seien die Rechner nicht auffindbar oder nicht nutzbar. In anderen Fällen bleibe unklar, ob die Netzentgeltreduzierung im Preis enthalten ist. „Bei einem Viertel der Anbieter fanden wir zudem keine Information zu der neuen gesetzlichen Regelung auf der Internetseite“, kritisiert Juffern.
Wärmestromtarife ohne separaten Zähler teurer
Für die günstigeren Wärmestromtarife ist in der Regel ein separater Stromzähler erforderlich (Modul 2). Haushalte ohne diesen Zähler erhalten stattdessen eine pauschale Entlastung (Modul 1). In diesen Fällen beliefern viele Anbieter die Wärmepumpe über einen Haushaltsstromtarif. Das führt zu höheren Kosten: Im Schnitt liegen die Preise hier bei etwa 31,5 Cent pro Kilowattstunde. Nur etwa ein Viertel der befragten Unternehmen bietet spezielle Wärmestromtarife auch ohne separaten Zähler an.
Hintergrund des Marktchecks
Die Verbraucherzentrale NRW führte die Befragung im August 2025 durch. Anlass waren Rückmeldungen von Verbrauchern, die keinen passenden Wärmestromtarif finden konnten und Schwierigkeiten beim Preisvergleich hatten. Untersucht wurden unter anderem Tarifverfügbarkeit, Preisstruktur und die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH