Förderprogramm Ladeinfrastruktur Mehrparteienhäuser: 500 Millionen Euro für private Ladepunkte
Foto: Wellnhofer Designs / stock.adobe.comDas Bundesministerium für Verkehr richtet den Fokus auf den Gebäudebestand. Rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und etwa 9 Millionen zugehörige Stellplätze gelten als bislang unterversorgt. Gefördert werden private Ladepunkte, etwa Wallboxen, inklusive technischer Ausstattung. Auch Netzanschlüsse und bauliche Maßnahmen sind förderfähig. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt 22 Kilowatt.
Das Programm setzt eine Maßnahme des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ um. Ziel ist es, Investitionen zu erleichtern und den Ausbau im Wohnumfeld zu beschleunigen.
Antragsberechtigte und Verfahren im Überblick
Das Förderprogramm umfasst drei parallele Förderaufrufe. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter. Hinzu kommen Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen.
Für WEG, KMU und private Vermieter gilt ein sogenanntes „Windhundverfahren“. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Förderung erfolgt als Festbetrag. Für große Wohnungsunternehmen ist ein wettbewerbliches Verfahren vorgesehen. Die Auswahl erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.
Anträge können ab dem 15. April 2026 gestellt werden. Die Fristen enden am 10. November 2026 für die ersten beiden Gruppen und am 15. Oktober 2026 für große Unternehmen.
Technische Anforderungen und Förderhöhe
Eine zentrale Bedingung ist die Vorbereitung der Infrastruktur im Gebäude. Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden. Zudem sind mindestens sechs Stellplätze je Objekt einzubeziehen.
Die Förderung ist gestaffelt. Pro Stellplatz sind bis zu 1.300 Euro ohne Wallbox möglich. Mit installierter Wallbox steigt der Betrag auf bis zu 1.500 Euro. Für Ladepunkte mit bidirektionaler Funktion – also der Rückspeisung von Strom ins Netz oder Gebäude – sind bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz vorgesehen.
Umsetzung und Unterstützung durch die Nationale Leitstelle
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur koordiniert das Programm fachlich. Sie ist bei der bundeseigenen NOW GmbH angesiedelt und begleitet Planung und Umsetzung.
Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal beim Projektträger PricewaterhouseCoopers. Dort stehen auch Informations- und Unterstützungsangebote bereit.
Ergänzend hat die Leitstelle einen Leitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften veröffentlicht. Der sogenannte „WEGweiser“ soll die Vorbereitung von Projekten erleichtern.
Ein begleitendes Online-Seminar zur Förderung findet am 14. April 2026 statt.
Bedeutung für den Ausbau der Elektromobilität
Das Förderprogramm adressiert ein zentrales Hemmnis der Elektromobilität. Gerade in dicht besiedelten Wohnformen fehlen häufig private Lademöglichkeiten.
Mit der Förderung rückt der Ausbau stärker in den Alltag der Nutzer. Der Fokus auf Vorverkabelung deutet zudem auf eine systematische Elektrifizierung größerer Gebäudebestände hin.
Für Energieversorger, Wohnungswirtschaft und Kommunen eröffnet das Programm neue Ansatzpunkte. Insbesondere die Integration von Ladeinfrastruktur in bestehende Gebäude gewinnt an Bedeutung.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH