NRW fördert gemeinschaftliche Wärmeprojekte über Bürgerenergiefonds

Im Bild eine Fernwärmeleitung, der NRW-Bürgerenergiefonds unterstützt die Planung von gemeinschaftlichen Wärmeprojekten.Foto: stock.adobe.com / © struvictory
Der Bürgerenergiefonds NRW trägt einen Teil des Planungsrisikos bei gemeinschaftlichen Wärmeprojekten.
Bürgerenergieprojekte für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Wärmequellen können nun Fördermittel aus dem NRW-Bürgerenergiefonds erhalten. Diese können Bürgerenergie-Genossenschaften für Machbarkeitsstudien, Gutachten oder die Konzeption von Nahwärmenetzen nutzen.

Die Landesregierung von NRW öffnet den im Jahr 2024 gestarteten Bürgerenergiefonds jetzt auch für gemeinschaftliche Wärmeprojekte. Bisher hatte sie nur Stromprojekte gefördert. Denn ob Erdwärme, Solarthermie, Abwärme aus einer Biomasseanlage oder aus dem Abwasser: Es gibt viele Möglichkeiten, Energie vor Ort gemeinsam über ein Nahwärmenetz zu nutzen. Zusammenschlüsse von sieben oder mehr Haushalten können bis zu 300.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten erhalten – etwa für Machbarkeitsstudien, Gutachten oder die Konzeption von Nahwärmenetzen. Anträge können Interessierte ab sofort bei der NRW.BANK stellen.

„Wenn sich Menschen vor Ort zusammenschließen, kann aus wenigen Haushalten ein klimafreundliches und bezahlbares Wärmeprojekt für ganze Quartiere entstehen“, sagt NRW Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. „Mit dem erweiterten Bürgerenergiefonds übernehmen wir einen Teil des Planungsrisikos und geben Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, ihre Projekte professionell vorzubereiten.“

Konkret fördert das Land die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Wärmequellen und die Verteilung über Nahwärmenetze. Eine Rückzahlung ist dann fällig, wenn das geplante Projekt eine Finanzierung erhält. Kann man das Vorhaben am Ende nicht verwirklichen, müssen die Initiatoren die Förderung nicht zurückzahlen. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.

Zusätzliche Unterstützung gibt es bei NRW.Energy4Climate: die NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz bietet eine kostenlose Initialberatung zu geplanten Bürgerenergieprojekten an.

Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds NRW unterstützt die NRW.BANK die Errichtung von Bürgerenergie-Anlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Diese Mittel kann man weiterhin auch zusätzlich nutzen. Darüber hinaus können Genossenschaften eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen, die die Finanzierung über die Hausbank erleichtert.

Weitere Informationen zur Landesbürgschaft für Bürgerenergieanlagen sind unter diesem Link zu finden.

Quelle: MWIKE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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