BMWE verlängert Frist für Einbau von Gas- oder Öl-Heizungen
Grafik: BDHNach Informationen der ARD hat sich die Regierungskoalition beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt und die Bundesregierung wird es voraussichtlich bald auf den Weg bringen. Dieses neue Heizungsgesetz soll das bestehende Gebäudeenergiegesetz ablösen. Bei der nun erzielten Einigung geht es darum, dass Vermieter einen Teil der Nebenkosten übernehmen sollen, wenn sie den Einbau von neuen Gas- oder Öl-Heizungen veranlassen.
Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angekündigt, bestehende Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verlängern. Damit will es verhindern werden, dass ab Anfang Juli 2026 in größeren Städten beim Einbau neuer Heizungen die Vorgabe gilt, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe soll nun erst am 1. November 2026 greifen. Bis dahin hofft die Regierungskoalition das neue GMG durch den Bundestag zu bringen und damit die 65-Prozent-Regel ganz abzuschaffen.
„An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand. Das GEG soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden, zu diesem liegen aber bislang nur Eckpunkte vor“, BEE-Hauptgeschäftsführerin Christine Falken-Großer. „Investitionsentscheidungen in Heiztechnologien sind langfristig und kapitalintensiv – sie erfordern Planungssicherheit statt kurzfristiger Anpassungen politischer Vorgaben. Dass nun durch Fristverschiebungen ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert wird, weil das weniger ambitionierte Nachfolgegesetz noch immer nicht einmal als Referentenentwurf vorliegt, schafft neue Unsicherheiten in Zeiten ohnehin steigender fossiler Energiekosten.“
BDH begrüßt Fristverlängerung im GEG für Gas- oder Öl-Heizungen
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt hingegen die Entscheidung, die Frist für die Umsetzung der 65-Prozent-Regelung in größeren Kommunen zu verschieben. „Die Verschiebung verhindert regulatorisches Chaos und schafft kurzfristig Rechtssicherheit“, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn Regelungen in Kraft treten, die kurz darauf wieder durch neue Vorgaben ersetzt werden.“
Gleichzeitig macht der BDH deutlich, dass es mit punktuellen Korrekturen nicht getan ist. „Die Bundesregierung darf nicht länger mit Notlösungen arbeiten. Jetzt wo es eine Einigung zum Mieterschutz gibt, muss ein konsistenter und verlässlicher Ordnungsrahmen vorgelegt werden“, so Staudt. Die Branche brauche klare, langfristig planbare Leitplanken, keine Übergangslösungen. Letztlich bedarf es eines Regelungsrahmens der Investitionen unterstützt und nicht durch neue bürokratische Hürden erschwert.
Heizungsmarkt zieht wieder an
Nach deutlichen Absatzrückgängen in den vergangenen zwei Jahren zeigt sich im ersten Quartal 2026 eine leichte Erholung auf dem Heizungsmarkt. Der Gesamtmarkt verzeichnete ein Plus von 16 Prozent gegenüber dem schwachen Vorjahreszeitraum. Wärmepumpen entwickelten sich dank der stabilen Förderbedingungen weiterhin dynamisch und legten im ersten Quartal 2026 um 34 Prozent zu. Insgesamt hat die Branche 83.500 Geräte abgesetzt. Insgesamt verkaufte die Branche 171.500 Wärmeerzeuger. Rund die Hälfte der neuen Heizungen sind also immer noch Öl- oder Gasheizungen.
Quelle: ARD, BEE, BDH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH