Bundesregierung bringt Baugesetzbuch-Novelle auf den Weg

Ein Kran hebt Teile einer Windenergieanlage, der BDEW fordert die BauGB-Novelle mit dem Netzpaket und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz kohärent zu verzahnen.Foto: Gundolf Renze / stock.adobe.com
Die bestehende 2-H-Regelung beim Repowering von Windenergieanlagen hat sich laut BDEW als praxistauglicher Ansatz erwiesen und sollte durch die BauGB-Novelle nicht dadurch eingeschränkt werden, dass sie in Windenergiegebieten ihre Geltung verliert.
Mit der Novelle des Baugesetzbuches will der Bund Planungsverfahren zu beschleunigen, damit der Netzausbau schneller wird. Der Verband BDEW befürchtet jedoch neue Einschränkungen für Windenergieanlagen und große Batteriespeicher.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) auf den Weg gebracht. Damit will der Bund Bauleitplanverfahren vereinfachen, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklären und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien geben. Auch für Windenergieanlagen und Batteriespeicher sind Änderungen vorgesehen. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt das Ziel der BauGB-Novelle, Planungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit der Netzausbau weiter an Tempo aufnimmt. „Entscheidend ist jedoch, dass diese Novelle auch mit dem Netzpaket und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz kohärent verzahnt wird“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Man sollte sämtliche Maßnahmen zusammendenken, damit nicht Widersprüche und Rechtsunsicherheiten drohen, die die dringend notwendige Beschleunigung am Ende ausbremsen.

Der BDEW fordert zudem an zentralen Stellen Nachbesserung bei der BauGB-Novelle. Der Hochlauf der erneuerbaren Energien müsse mit hohem Tempo weitergehen. Insbesondere das Repowering von Windenergie an Land dürfe der Bund nicht weiter einschränken. „Die bestehende 2-H-Regelung hat sich als praxistauglicher Ansatz erwiesen und sollte durch die BauGB-Novelle nicht etwa dadurch eingeschränkt werden, dass sie in Windenergiegebieten ihre Geltung verliert“, so Andreae.

Damit man Batteriespeicher im Sinne der Integration erneuerbarer Energien, Netzstabilität und Versorgungssicherheit einsetzen kann, muss man die bestehende 200-Meter-Privilegierung im Umkreis von Umspannanlagen erweitern. Dies darf laut BDEW nicht durch weitere Abstandsvorgaben leerlaufen. „Batteriespeicher sollten im Umkreis von 500 Metern von Umspannwerken möglich sein, wenn sie den Ausbau dieser nicht behindern. Das kann und muss durch ein Veto-Recht des Umspannwerkbetreibers sichergestellt werden“, sagt Andreae.

Kritik an Entwurf zur Novelle des Wärmeplanungsgesetzes

Auch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind heute Thema im Bundeskabinett. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidender Hebel, um Investitionen in moderne, resiliente Infrastrukturen anzustoßen, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Klimaschutzziele zu erreichen. Gerade deshalb ist es richtig, dass kleine Kommunen noch besser in die Lage versetzt werden, eine Wärmeplanung zu erstellen. Jedoch darf die Aussagekraft der Wärmepläne nicht verringert und die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung als reine Pflichtübung gesehen werden“, sagt Andreae.

Der Bund sollte laut BDEW sicherstellen, dass die verschiedenen Infrastrukturplanungen in den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme ineinandergreifen. Mehrfachinfrastrukturen gilt es im Sinne der Kosteneffizienz zu vermeiden. Auch im Rahmen von Verfahrenserleichterungen muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Beteiligung der Energieversorger und Netzbetreiber gestärkt wird. „Über diese Novelle hinausgehend ist es entscheidend, das Wärmeplanungsgesetz konsequent weiterzuentwickeln – hin zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung, die eng mit den Netzentwicklungsplänen Strom und Gas sowie den Transformations- und Dekarbonisierungsfahrplänen abgestimmt ist“, so Andreae.

Den Entwurf vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) begrüßt der BDEW. „Seit Herbst 2024 wartet die deutsche Energiewirtschaft auf die Novelle des Energieeffizienzgesetzes. Unternehmen erhoffen sich den von der Politik zugesagten, spürbaren Bürokratieabbau, den der Gesetzentwurf auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr taxiert. Bürokratischer Aufwand ist ohne angemessenen Effizienznutzen für Unternehmen eine große finanzielle Belastung. Grundsätzlich gehe das Vorhaben in die richtige Richtung. Viele Regelungen wolle der Bund auf das nach EU-Recht erforderliche Regelungsniveau zurückführen, so Andreae.

Quelle: BMWSB, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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