BVES will Beschwerde bei Europäischen Kommission gegen StromVKG einlegen
Foto: zhu difeng / stock.adobe.comDer Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) will Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die aktuelle Ausgestaltung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) einlegen. Der Verband teilt die erheblichen europarechtlichen Bedenken zahlreicher Mitgliedsunternehmen hinsichtlich der Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit, Technologieneutralität und des fairen Wettbewerbs.
Anlass für die erneute Befassung mit dem Gesetz war auch die Anhörung im Deutschen Bundestag, an der BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen als Sachverständiger teilnahm. Dort machte der Verband deutlich, dass der Bund die Versorgungssicherheit nicht durch die politische Vorfestlegung einzelner Technologien, sondern durch einen fairen Wettbewerb um die beste Lösung gewährleistet sollte.
„Als Verband vertreten wir die gesamte Bandbreite der Energiespeicherung – von Batteriespeichern über Pumpspeicher bis hin zur Nutzung von Wasserstoff. Uns geht es nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke. Uns geht es um Technologieoffenheit. Die entscheidende Frage lautet: Welche Technologie kann Versorgungssicherheit rechtssicher, zukunftsfest und volkswirtschaftlich effizient bereitstellen? Genau diesen Wettbewerb schränkt das StromVKG jedoch ein“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Stromspeicher seien zwar formal teilnahmeberechtigt für die vorgesehenen Ausschreibungen, man schließe sie jedoch faktisch von wesentlichen Teilen des Kapazitätsmarktes aus. Die Benachteiligung entsteht nicht durch eine einzelne Regelung, sondern durch die kumulative Wirkung mehrerer Kriterien. „Das Gesetz legt Deutschland für die kommenden 15 Jahre technologische Handschellen an. Gerade bei einem so zentralen Thema wie Versorgungssicherheit sollten wir unsere Handlungsoptionen erweitern und nicht künstlich begrenzen“, sagt Windelen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum der Bund zentrale technische Kriterien unmittelbar im Gesetz festschreiben will. Technische Anforderungen an Versorgungssicherheit sollten nach Ansicht des BVES die zuständigen Systemverantwortlichen auf Basis der tatsächlichen Systembedarfe definieren.
BVES: Pooling-Lösungen von Stromspeichern im StromVKG nicht beschränken
Kritisch bewertet der BVES das vorgesehene Verbot beziehungsweise die starke Einschränkung von Pooling-Lösungen. Mehrere Speicheranlagen könnten gemeinsam dieselbe Versorgungssicherheitsleistung bereitstellen wie eine einzelne Großanlage. Diese Lösungen wären häufig kostengünstiger, systemeffizienter und auch schneller realisierbar. „Wenn mehrere Speicher im Verbund dieselbe Sicherheitsleistung erbringen können wie eine einzelne Anlage, sollte das auch zugelassen werden. Versorgungssicherheit wird am Ergebnis gemessen, nicht an der Größe einzelner Anlagen“, so Windelen.
Auch die Resilienzkriterien bewertet der Verband aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kritisch. Das Ziel resilienter Lieferketten sei grundsätzlich richtig. Die Anforderungen müssten jedoch dann für alle Technologien nach vergleichbaren Maßstäben gelten. „Wenn Resilienz das politische Ziel ist, dann muss sie technologieübergreifend bewertet werden. Es darf nicht sein, dass einzelne Technologien strengen Herkunftsanforderungen unterliegen, während andere langfristige Importabhängigkeiten faktisch unberücksichtigt bleiben und insbesondere Gaskraftwerke komplett vom Resilienzkriterium ausgenommen sind.“
Die Einbeziehung von Anforderungen zur Momentanreserve in den Kapazitätsmechanismus unterstützt der BVES grundsätzlich, da gerade Stromspeicher sehr gut Momentanreserve liefern können. Diese Anforderung nun jedoch dafür zu nutzen, kostengünstige Lieferanten wie Speicher zu verhindern und damit die Kosten weiter in die Höhe zu treiben, mache den faktischen Ausschluss von Stromspeichern im StromVKG, wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, noch fragwürdiger.
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