Verbände fordern Nachbesserungen für Netzentgeltreform AgNes
Foto: kflgalore / stock.adobe.comMehrere Verbände der Energiewirtschaft haben sich zum neu veröffentlichten Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) geäußert. Dieser aktualisiert Formulierungen von Ende Mai. Grundsätzlich geht es um Fragen, wie künftig Netznutzungsentgelte ausgestaltet werden.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) lobt den “konstruktiven Kurs” der Behörde. Gemeinsam mit den parallel laufenden Verfahren zu MiSpeL und den Netzanschlussregelungen zeige sich, dass sie zentrale regulatorische Fragen zunehmend im Zusammenhang betrachte. „Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf“, sagte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Im Vergleich zum im Mai vorgestellten Zwischenstand ergäben sich für Stromspeicher nur wenige Änderungen. Positiv bewertet der BVES, dass die Bundesnetzagentur weiterhin an einem moderaten Kapazitätsentgelt festhält und dynamische Netzentgelte als langfristiges Ziel bestätigt. Offen bleibe jedoch, wie das Zusammenspiel mit Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) und Baukostenzuschüssen aussehen werde.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßte die Klarstellung, dass Netzentgelte nun nicht nach installierter Leistung, sondern nach vereinbarter Einspeisekapazität entrichtet werden sollen. “Damit werden Überbauung und Co-Location an Netzverknüpfungspunkten (NVP) attraktiver. “So kann die Regelung eine sinnvolle Steuerungswirkung entfalten und zur Entlastung der Netze beitragen”, sagte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Bis zu 7 Euro pro kW Wind und PV
Die verschobene Einführung dynamischer Netzentgelte kritisiert der BEE aber. Für Speicher soll die Einführung frühestens ab 2030, für Einspeiser erst ab 2032 erfolgen. Auch den geplanten Prosumer-Aufschlag kritisiert der Verband. Denn der Festlegungsentwurf halte am zusätzlichen Grundpreis für Prosumer unabhängig von der Anlagengröße fest.
Daneben setze auch das vorgesehene Einspeiseentgelt ein falsches Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Entwurf führe für Erzeugungsanlagen oberhalb von 30 Kilowatt (kW) ein reines kapazitätsbezogenes Finanzierungsentgelt ein. Der im Mai im Zwischenstandsbericht genannte Korridor von 4–7 €/kW wird durch eine konkrete Berechnungsmethode präzisiert. In der Folge würden Erzeuger unabhängig von ihrer tatsächlichen Netzwirkung an Kosten beteiligt. Damit werde dieses neue Entgelt den weiteren Ausbau von Wind und PV treffen. Die Folge wären steigende Fixkosten für die Projekte, deren Wirtschaftlichkeit dadurch bedroht wäre.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte, dass die BNetzA Anregunegen der Branche aufgegriffen habe. Kritik äußerte er aber daran, dass die Behörde an dem technisch anspruchsvollen Kurs hin zu volldynamischen Netzentgelten festhalte. Es sei daher wichtig, mit Hilfe eines Gutachtens, das die Effekte der neuen Systematik darstellt, diesen auf Praktikabilität zu prüfen.
Der BDEW erinnerte ferner daran, dass die Branche für eine Einführung zum 1. Januar 2029 ausreichend Zeit brauche und klar formulierte Regelungen. Denn die Reform erfordere umfangreiche Anpassungen bei Marktkommunikation, Abrechnung, IT-Systemen und Hintergrundprozessen.
Die Verbände haben bis 18. September Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Quelle: BVES, BEE, BDEW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH