Entwurf vom StromVKG im Kabinett abgesegnet

Der Bau eines Gaskraftwerkes, der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) soll den Bau neuer Kraftwerke regeln.Foto: penofoto.de / stock.adobe.com
In den ersten Ausschreibungen soll es im Umfang von 9 Gigawatt um „Langzeitkapazitäten“ gehen, die in der Lage sind, auch über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll einen Kapazitätsmarkt einführen und sieht Ausschreibungen für die Bereitstellung von Kapazitäten in zwei Schritten vor.

Das Bundeskabinett hat sich heute auf einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) geeinigt. Mit dem Gesetz will der Bund einen Rahmen schaffen, damit dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend zuverlässige Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es dient der Umsetzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung.

„Erneuerbare Energien brauchen eine Lebensversicherung und die heißt gesicherte Leistung. Wer den Ausbau der Erneuerbaren und den Kohleausstieg ernst meint, muss jetzt flexible Kraftwerke und neue Kapazitäten auf den Weg bringen“, sagt Bundesministerin Katherina Reiche. „Mit dem StromVKG sorgen wir dafür, dass Strom auch dann sicher verfügbar ist, wenn Wind und Sonne pausieren. Das ist Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft und gleichzeitiger Versorgungssicherheit.“

StromVKG soll Kapazitätsmarkt einführen

Das StromVKG soll einen Kapazitätsmarkt einführen. Somit will der Bund sicherstellen, dass die Energiebranche ausreichend Anlagen zur Bereitstellung elektrischer Leistung baut und betriebsbereit hält. Rechte und Pflichten der Marktakteure will der Bund regeln, um Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen. Fokus der Maßnahme ist das Jahr 2031. Durch mehrjährige Verpflichtungsmöglichkeiten für neue Anlagen wird aber auch die Versorgungssicherheit in den Jahren danach deutlich gestärkt.

Der Gesetzesentwurf sieht stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von Kapazitäten vor. In mehreren Schritten wird der Gesamtbedarf für das Jahr 2031 ausgeschrieben. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. In Vorfeld hatte es Kritik gegeben, weil der Entwurf des StromVKG Gaskraftwerke gegenüber Batteriespeichern bevorzuge. Studien hatten ergeben, dass Strom aus neuen Gaskraftwerken auch deutlich teurer ist, als Versorgungsicherheit mit Strom aus Windenergie, Photovoltaik und Batteriespeichern.

In einem ersten Schritt sind zunächst Ausschreibungen im Umfang für 11 Gigawatt neuer steuerbarer Leistung für eine Verpflichtung von 15 Jahren vorgesehen. Davon richten sich die ersten Ausschreibungen im Umfang von 9 Gigawatt an „Langzeitkapazitäten“, die in der Lage sind, auch über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen. Schließlich erfolgen in den Jahren 2027 und 2029 weitere, vollständig technologieoffene Ausschreibungen. Bewerben können sich dann Betreiber, die neben Kapazitäten wie etwa Gaskraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager oder Bestandsanlagen anbieten.

Der Gesetzesentwurf soll nun möglichst zügig im Bundestag beraten und beschlossen sowie von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Zudem will der Bund das StromVKG soll durch weitere Maßnahmen ergänzen. Im Jahr 2027 werden Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken durchgeführt. Außerdem will die Bundesregierung 2027 ein Gesetz zur Umsetzung eines umfassenden Kapazitätsmarkts zur Sicherung der Versorgung ab 2032 auf den Weg bringen.

LEE NRW: Gesetzentwurf geht in falsche Richtung

Aus Sicht des LEE NRW geht der Gesetzentwurf in die falsche Richtung. Es werden im StromVKG intelligente Speicherlösungen und Biogasanlagen zugunsten neuer fossiler Gaskraftwerke faktisch für die ersten beiden Ausschreibungssegmente ausgeschlossen und damit dezentrale, resiliente Lösungen nicht berücksichtigt. Besonders kritisch ist aus Sicht des Verbandes die konkrete Ausgestaltung der „reduzierten Leistung“, die maßgeblich darüber entscheidet, welche Technologien künftig wettbewerbsfähig an den Ausschreibungen teilnehmen können sowie die Standortbeschränkungen, die konsequent bestehende Biogasanlagen ausschließen. Der LEE NRW begrüßt zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Kraftwerkstrategie endlich umsetzen und einen Rahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im zukünftigen Stromsystem schaffen will, allerdings verfehlt der Gesetzentwurf dieses Ziel in wesentlichen Punkten.

Auch die deutsche Umwelthilfe übt Kritik: „Das Gesetz zum Neubau von Gaskraftwerken ist ein fossiles Subventionsprogramm im Gewand der Versorgungssicherheit“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Statt Versorgungssicherheit technologieoffen und kostengünstig abzusichern, wurde das Gesetz gezielt so gestrickt, dass Gaskraftwerke gegenüber sauberen Alternativen bevorzugt werden. Das ist klimapolitisch falsch, wettbewerbsverzerrend und EU-rechtlich höchst angreifbar.“

BDEW: StromVKG wichtiges Signal

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt hingegen das Gesetzesvorhaben. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung das StromVKG nun auf den Weg bringt. Neue gesicherte Leistung ist zentral, damit unsere Stromversorgung auch in Zeiten geringer Einspeisung aus Wind und Sonne zuverlässig bleibt. Damit diese Leistung 2031 zur Verfügung steht, muss der Zeitplan eingehalten werden: Der Entwurf sollte jetzt zügig durch das parlamentarische Verfahren gehen, damit die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG noch 2026 starten können“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Entscheidend sei aber, dass die Ausschreibungen von Beginn an Rechts- und Investitionssicherheit bieten. Das StromVKG kann nur erfolgreich sein, wenn Unternehmen, die neue Kraftwerke, Speicher oder Flexibilitäten realisieren sollen, vor der Gebotsabgabe mit verlässlichen Rahmenbedingungen über Kosten, Pflichten und Risiken kalkulieren können. „Unklarheiten führen zu Risikoaufschlägen, höheren Finanzierungskosten oder dazu, dass Projekte gar nicht erst teilnehmen“, so Andreae. Die endgültige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sollte daher vor Ausschreibungsbeginn vorliegen. Sofern dennoch vorher ausgeschrieben würde, muss es Bietern freistehen, einen Zuschlag ohne Verluste zurückzugeben.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (StromVKG) ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BMWE, LEE NRW, DUH, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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