Kommunale Wärmeplanung: Großstädte haben geliefert

Blick durch ein Rohr auf andere Rohre. Sie liegen in einem Erdgraben.Foto: Anoo / stock.adobe.com
Städte mit mehr als 100.000 Einwohner mussten bis 30. Juni 2026 eine Planung vorlegen, wie sie ihre Wärme künftig klimafreundlich gestalten. Der BDEW sieht darin ein starkes Signal und lobt die Kooperation mit den Energieversorgern.

Der Bundesverband Wasser- und Energiewirtschaft (BDEW) weist auf das Ende der gesetzlichen Frist für Großstädte hin zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis zum 30. Juni 2026 eine entsprechende Strategie vorlegen. „Dass die Wärmepläne der Großstädte jetzt vorliegen, ist ein starkes Signal und ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele”, unterstrich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie lobte auch die Mitwirkung der regionalen Energieversorger: “Als verlässliche Partner haben die Energieversorgungsunternehmen die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne aktiv unterstützt”, so Andreae. “Diese Kooperation hat sich bewährt und sollte sich auch bei der Planung in den kleineren Kommunen fortsetzen.”

Ein Großteil auch der mittelgroßen Gemeinden arbeite bereits an der Wärmeplanung oder habe diese ebenfalls abgeschlossen. Für Kommunen unter 100.000 Einwohner läuft die Frist noch bis zum 30. Juni 2028.

“Auf diesem Erfolg dürfen wir uns aber nicht ausruhen”, sagte die BDEW-Vorsitzende. “Nach der Planung kommt die Umsetzung. Dafür braucht es jetzt zügig einen konsistenten und investitionssicheren Wärmewende-Rahmen. Dieser muss ein zukunftsgerichtetes Wärmenetzpaket und eine verlässliche Förderung umfassen.” Zudem gelt es, den Deutschlandfonds zielgerichtet weiterzuentwickeln und auf diese Weise private Investitionen in die Wärmewende zu stärken.

“Um die Qualität der Pläne bei ihrer Fortschreibung sowie ihre Verbindlichkeit zu steigern, fordern wir eine Weiterentwicklung der Wärmeplanung im Rahmen einer umfassenden Novelle des Wärmeplanungsgesetzes noch im Herbst 2026. Ziel muss es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung weiterzuentwickeln, welche die Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinien berücksichtigt und die Ausbau- und Transformationspläne für die Strom-, Gas-, Wasserstoff- und Wärmenetze als Gesamtsystem betrachtet. Denn Mehrfach-Infrastrukturen sollten im Sinne volks- und betriebswirtschaftlicher Effizienz grundsätzlich vermieden werden. Dies gelingt nur mit qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Wärmeplänen.“

Quelle: BDEW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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