Bund: Neue Kreditgarantien für Wärmenetze und Stromverteilung
Foto: zest_marina / stock.adobe.comDer Bund will mit neuen Milliarden-Garantien dafür sorgen, dass Energieversorger über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zugang zu neuen Darlehen erhalten. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mitteilte, starten dafür zwei neue Instrumente unter dem Dach des Deutschlandfonds. Es handele sich dabei um Investitionskredit Energieversorgung und der KfW-Konsortialkredit Energieversorgung. Beide Kreditprogramme stehen für Wärme- und Kältenetze sowie die Stromverteilung bereit.
Die Programme sollen dazu beitragen, die Kreditangebote für Energieversorgungsunternehmen, insbesondere für Stadtwerke, zu verbessern.
Dafür stelle der Bund der KfW Garantien in Höhe von 16,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Insgesamt ließen sich damit in den nächsten zehn Jahren bis zu 41 Mrd. Euro an Krediten ermöglichen. Zusammen übernehmen Bund und KfW bis zu 50 % des Kreditrisikos. Das soll die Kreditvergabebereitschaft der ausgebenden Banken deutlich erhöhen.
Das maximale Kreditvolumen beträgt pro Investitionsvorhaben 100 Mio. Euro im Investitionskredit und 200 Mio. Euro im Konsortialkredit mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren.
Die Finanzierung sei verfügbar für Investitionen in Wärme- und Kältenetze (einschließlich Wärmeerzeugung, und -speicherung) sowie für Stromverteilnetze. In diesen Bereichen müssten in den nächsten zehn Jahren etwa 180 Mrd. Euro investiert werden. Zielsetzung sei, damit Wärmenetze im Sinne der kommunalen Wärmeplanungen um- und auszubauen und um die Stromverteilnetze für den Hochlauf von Elektromobilität und Wärmepumpen sowie die weiter zunehmende dezentrale Stromerzeugung bereit zu machen. Anträge lassen sich über die Finanzierungspartner der KfW stellen.
Quelle: BMWE | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH