EEG-Novelle: LEE NRW befürchtet Nachteile für PPA
Illustration: frank29052515 / stock.adobe.com Eine neue Studie von Enervis im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) zeigt: Die geplante Reform der EEG-Förderung schafft neue Herausforderungen für die Kombination von staatlicher Absicherung und PPA-Vermarktung. Eine wichtige Botschaft für Industrieunternehmen und Projektentwickler ist jedoch: Die direkte Versorgung eines Unternehmens mit erneuerbarem Strom über eine Direktleitung bleibt auch nach dem aktuellen Entwurf des EEG 2027 möglich. Strom aus solchen Onsite-PPA, den man nicht in das öffentlich regulierte Netz einspeist, ist nach dem derzeitigen Entwurf von der Erlösabschöpfung ausgenommen.
Der LEE NRW begrüßt diese Regelung. Er fordert, dass der Bund diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhält und rechtssicher ausgestaltet. Gleichzeitig zeigt die Studie erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Zusammenspiel von PPA und dem künftig vorgesehenen Fördermodell. Der Bund plant die Umstellung der Förderung neuer Windparks und Photovoltaik-Kraftwerke auf sogenannte zweiseitige Contracts for Difference (CfD). Vereinfacht gesagt sollen diese Investitionen weiterhin gegen niedrige Strompreise absichern. Liegen die Markterlöse dagegen über dem in der Ausschreibung ermittelten Förderwert, wird künftig ein Teil dieser zusätzlichen Erlöse abgeschöpft.
Rückkehroption in EEG-Förderung für Finanzierung von PPA-Projekten wichtig
Für die Kombination von PPA-Vermarktung und staatlicher Absicherung entsteht daraus allerdings ein grundsätzliches Problem. Heute können Anlagenbetreiber zwischen der geförderten Direktvermarktung und einem ungeförderten PPA wechseln. Während des ungeförderten PPA erhalten sie keine Marktprämie, können nach dessen Ende aber grundsätzlich wieder in die EEG-Förderung zurückkehren. Das EEG dient damit als Absicherung, falls ein PPA endet oder der Vertragspartner ausfällt. Die Enervis-Studie zeigt, dass diese Rückkehroption Erlös- und Kontrahentenrisiken begrenzt und damit insbesondere auch für die Finanzierung von PPA-Projekten wichtig sein kann.
Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 verändert diese Systematik. Zwar soll ein Wechsel in die ungeförderte Direktvermarktung weiterhin möglich sein. Die Erlösabschöpfung des neuen CfD-Systems greift dabei jedoch grundsätzlich weiter. Der Anlagenbetreiber erhält während dieser Zeit also keine Förderung, bleibt aber der Abschöpfung unterworfen. Diese richtet sich zudem nach dem Jahresmarktwert und nicht nach dem tatsächlich vereinbarten PPA-Preis. Liegt der Jahresmarktwert über dem PPA-Preis, kann deshalb eine Abschöpfung anfallen, obwohl der Anlagenbetreiber den entsprechenden Mehrerlös aus dem PPA gar nicht erzielt hat.
Als Alternative sieht der Entwurf einen endgültigen Ausstieg aus Förderung und Abschöpfung vor. Dann können Betreiber ihre PPA-Erlöse zwar ohne Abschöpfung erzielen. Dafür verlieren sie jedoch dauerhaft die Möglichkeit, in die staatliche Absicherung zurückzukehren.
„Der Regierungsentwurf stellt Betreiber damit vor eine schlechte Wahl: Entweder sie vermarkten ihren Strom über einen PPA und bleiben trotzdem der staatlichen Erlösabschöpfung unterworfen – oder sie entgehen der Abschöpfung, verlieren dafür aber dauerhaft die Absicherung durch das EEG“, sagt der LEE NRW-Geschäftsführer Christian Vossler. „Das erhöht Risiken und schwächt ausgerechnet die marktliche Finanzierung erneuerbarer Energien, die wir eigentlich stärken wollen.“
Politische Ziele und EEG-Regeln müssen zusammenpassen
Aus Sicht des LEE NRW steht dies im Spannungsverhältnis zu den politischen Zielen auf europäischer und nationaler Ebene. Die EU sieht PPAs ausdrücklich als Instrument, um privates Kapital für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu mobilisieren und langfristige Erlössicherheit für neue Anlagen zu schaffen. CfD sollen dabei als ergänzendes Förderinstrument dienen, ohne PPA als kommerzielle Verträge zu verdrängen.
Auch die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Direktlieferungen zu erleichtern und marktwirtschaftliche Instrumente beim Ausbau der erneuerbaren Energien stärker einzubinden. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor, die Möglichkeiten der physikalischen Direktversorgung der Industrie räumlich auszuweiten.
„Die politischen Ziele sind richtig, sie müssen sich aber auch in den konkreten EEG-Regeln widerspiegeln“, fordert Vossler. „Wir brauchen ein Fördersystem, das Investitionen absichert und gleichzeitig Anreize schafft, erneuerbaren Strom zunehmend über den Markt zu finanzieren. CfD und PPA dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen sinnvoll miteinander kombiniert werden können.“
Ausnahme für Onsite-PPA dauerhaft absichern
Eine besondere Rolle spielen sogenannte Onsite-PPA. Dabei liefert man erneuerbaren Strom über eine Direktleitung unmittelbar von einer Wind- oder Photovoltaik-Anlage zu einem Unternehmen. Weil man das öffentliche Netz für diese Strommengen nicht nutzt, fallen keine Netzentgelte und weitere Stromnebenkosten an. Gleichzeitig können solche Direktlieferungen das öffentliche Netz entlasten.
Diese Projekte weisen allerdings besondere Risiken auf. Investitionen in Direktleitungen erhöhen Kosten und Abschreibungszeiten. Hinzu kommt die enge Bindung an einen konkreten Industriestandort und Abnehmer. Fällt dieser aus oder endet der PPA vorzeitig, ist ein Wechsel zu einem anderen Abnehmer häufig schwieriger als bei einem klassischen Offsite-PPA. Gerade deshalb ist die Möglichkeit, im Notfall wieder in die geförderte Direktvermarktung zurückzukehren, für Projektentwickler und finanzierende Banken von besonderer Bedeutung. Die Studie hebt hervor, dass diese Fallback-Möglichkeit bislang eine wichtige Absicherung für die Finanzierung solcher Projekte darstellt. Umso wichtiger ist die im Regierungsentwurf vorgesehene Ausnahme für Onsite-PPA: Strom, der direkt an ein Unternehmen geliefert und nicht in das öffentliche regulierte Netz eingespeist wird, ist nach dem derzeitigen Entwurf von der Abschöpfung ausgenommen. Der LEE NRW fordert, diese Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt zu erhalten und rechtssicher auszugestalten.
Entscheidend ist dabei insbesondere der regulatorische Status der Direktleitung. Wird eine Direktlieferstruktur als reguliertes Netz eingestuft, kann die Ausnahme von der Abschöpfung gefährdet sein. Die Wirtschaftlichkeit von Onsite-PPA hängt daher wesentlich davon ab, dass direkt gelieferte Strommengen ohne Einspeisung in das öffentliche beziehungsweise regulierte Netz auch künftig von der Abschöpfung ausgenommen bleiben.
Studie zeigt konkrete Alternativen
Die von Enervis erstellte Kurzstudie untersucht unterschiedliche Möglichkeiten, CfD-Förderung und PPA-Vermarktung miteinander zu kombinieren. Bewertet haben die Autor:innen Erlös- und Kontrahentenrisiken, Mehrerlöschancen, Verteilungseffekte und die praktische Umsetzbarkeit. „Es gibt nicht nur die Wahl zwischen dem jetzigen Regierungsentwurf und einem vollständigen Verzicht auf die Abschöpfung“, sagt Enervis-Mitautor Fritz Halla. „Unsere Untersuchung zeigt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Investitionssicherheit und PPA-Vermarktung miteinander verbinden lassen.“
Die Studie zeigt dabei zwei grundsätzliche Wege zur Verbesserung:
- Parallele Kombination von CfD und PPA mit Ausschreibungsbonus: Einen Teil der Anlagenleistung sichert man wird dauerhaft über den CfD ab, während man den anderen Teil über einen PPA vermarktet. Für den PPA-Anteil erfolgt keine Abschöpfung. Ein Bonus im Ausschreibungsverfahren setzt einen zusätzlichen Anreiz, einen Teil der Anlage über PPAs zu vermarkten.
- Weiterentwicklung der Wechselregeln ohne Ausschreibungsbonus: Ohne eine solche parallele Kombination sollte ein einmaliger Wechsel aus dem CfD in einen PPA ohne Abschöpfung zeitlich frei wählbare sein und darüber hinaus mehrfache Wechsel zwischen CfD und PPA mit einer Abschöpfung auf Basis des tatsächlich vereinbarten PPA-Preises ermöglicht werden.
Insbesondere eine Abschöpfung anhand des tatsächlichen PPA-Preises bewertet Enervis gegenüber einer Abschöpfung anhand des Jahresmarktwerts als vorteilhaft. Sie erfasst tatsächliche PPA-Mehrerlöse und vermeidet das Risiko, dass Betreiber Abschöpfungszahlungen auf Erlöse leisten müssen, die sie aufgrund eines niedrigeren PPA-Preises gar nicht erzielt haben. Für Onsite-PPA empfiehlt die Studie unabhängig vom gewählten Modell eine generelle Ausnahme von der Abschöpfung für Strom, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Die Enervis-Studie zu Kombinationsmöglichkeiten von PPA und CfD ist unter diesem Link zu finden.
Die EEG-Novelle ist seit dieser Woche Thema im Bundestag.
Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH