AgNes: DGS und Green Planet Energy kritisieren Prosumer-Aufschlag
Foto: detailfoto / stock.adobe.comZum Ende der Konsultationsfrist am 18. September 2026 haben die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Green Planet Energy den AgNes-Festlegungsentwurf kritisiert. Mit der Festlegung will die Bundesnetzagentur die allgemeine Netzentgeltsystematik für Strom ab 2029 neu regeln.
Prosumer-Aufschlag gilt je verbrauchender Marktlokation
Der AgNes-Entwurf sieht für Prosumer in der Niederspannung einen jährlichen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent des regulären Grundpreises vor. Betroffen wären Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von höchstens 100.000 Kilowattstunden, die zusätzlich Strom aus einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss beziehen. Steckersolargeräte sind ausgenommen.
Nach Berechnungen der DGS könnte der Aufschlag für einen Haushalt mit eigener Photovoltaikanlage rund 100 bis 200 Euro pro Jahr betragen. Die Bundesnetzagentur nennt im Entwurf keinen festen Eurobetrag, da dessen Höhe vom jeweiligen Grundpreis des Netzbetreibers abhängt.
In Mehrparteienhäusern soll der Netzbetreiber jede beteiligte verbrauchende Marktlokation einzeln als Prosumer-Entnahmestelle erfassen. Das betrifft laut AgNes-Entwurf unter anderem Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Der Aufschlag wäre jeweils zu erheben, wenn für die betreffende Marktlokation auch ein Grundpreis abgerechnet wird. DGS und Green Planet Energy befürchten deshalb, dass die Belastung mit jeder beteiligten Wohnung steigt. Nach Einschätzung der DGS könnte dies gemeinschaftliche Gebäudeversorgungsprojekte unwirtschaftlich machen und den Photovoltaikausbau in Städten bremsen.
Die Bundesnetzagentur begründet den Aufschlag dagegen mit einer angemesseneren Beteiligung von Prosumern an den Netzkosten. Ihre Modellrechnungen hätten ergeben, dass Prosumer bei einem Aufschlag von 70 bis 90 Prozent im Durchschnitt nicht stärker belastet würden als reguläre Letztverbraucher.
Einspeiseentgelt für Anlagen mit mehr als 30 kW
Die DGS kritisiert außerdem das geplante Einspeiseentgelt. Nach dem AgNes-Entwurf sollen Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von mehr als 30 kW künftig ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt zahlen. Entscheidend sind die Angaben im Marktstammdatenregister.
Ausgenommen sind unter anderem Prosumer in der Niederspannung, die bereits den Grundpreisaufschlag zahlen. Für Erzeugungsanlagen, die vor Bekanntgabe der Festlegung in Betrieb gegangen sind, gilt eine Übergangsregelung. Sie sollen das Einspeiseentgelt erst nach 20 Betriebsjahren zahlen. Die Regelung erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch Anlagen, für die zuvor eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde.
Die DGS warnt davor, AgNes, die geplante EEG-Novelle und das Netzpaket getrennt zu bewerten. Für Investoren sei die Gesamtwirkung der verschiedenen Regelungen entscheidend. „Wenn aus mehreren Reformen immer neue Kosten, Einschränkungen und Unsicherheiten entstehen, werden Projekte, die heute noch wirtschaftlich sind, morgen möglicherweise nicht mehr gebaut“, sagt Jörg Sutter, stellvertretender Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Photovoltaik.
Dynamische Netzentgelte zunächst nicht für Letztverbraucher
Green Planet Energy kritisiert vor allem den Zeitplan für dynamische Netzentgelte. Der AgNes-Entwurf sieht solche Entgelte zunächst für Speicher und Erzeugungsanlagen in höheren Netzebenen vor. Speicher sollen sie frühestens ab 2030 und spätestens ab 2033 zahlen. Für Erzeugungsanlagen ist eine Einführung frühestens 2032 und spätestens 2035 vorgesehen. Für Letztverbraucher plant die Bundesnetzagentur zunächst keine dynamischen Netzentgelte. Die bestehenden zeitvariablen Netzentgelte nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes bleiben davon unberührt.
Green Planet Energy fordert, diese Regelungen weiterzuentwickeln und mittelfristig dynamische Netzentgelte für Speicher, Wärmepumpen und Elektroautos einzuführen. Die Genossenschaft verlangt außerdem, beim Prosumer-Aufschlag zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern zu unterscheiden. „Wer Solarstrom gemeinsam vor Ort nutzt und die Netze entlastet, darf nicht zusätzlich belastet werden“, sagt Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy.
Auch die DGS spricht sich für dynamische Netzentgelte aus. Sie könnten Verbrauch und Einspeisung an der jeweiligen Netzsituation ausrichten und flexibles Verhalten wirtschaftlich belohnen.
DGS fordert gemeinsame Betrachtung der Reformen
Die DGS begrüßt das Beteiligungsverfahren der Bundesnetzagentur, fordert aber eine gemeinsame Folgenabschätzung der laufenden Reformen. Die konkreten Belastungen für Prosumer und Einspeiser sollten erst festgelegt werden, wenn ihre Auswirkungen auf den Solarmarkt und den Photovoltaikzubau besser absehbar seien.
Green Planet Energy bewertet den AgNes-Entwurf ebenfalls als unzureichend. Nach Auffassung der Genossenschaft verteilt er vor allem die Kosten des Netzausbaus neu, ohne vorhandene Flexibilität ausreichend für das Netz nutzbar zu machen.
Quelle: DGS e.V. / Green Planet Energy eG | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH