Dach-Photovoltaik erhält bei Ausschreibung Oktober 9,67 Cent je kWh

Satteldach mit PV-Modul, auf dem das Sonnenlicht reflektiert.Foto: Mediaparts / stock.adobe.com
Während bei der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum 1. Oktober 2026 die Nachfrage zugenommen hat, war die Biomasse-Ausschreibung erneut deutlich unterzeichnet.

Neue Photovoltaik-Aufdachanlagen und PV an Lärmschutzwänden können laut jüngster Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit einer Einspeisevergütung von im Schnitt 9,67 Cent (ct) je Kilowattstunde (kWh) rechnen. Das teilte die BNetzA zu den Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2026 mit.

Gestiegene Gebotsmenge

Bieter hatten den Angaben zufolge bei einer ausgeschriebenen Menge von 296 Megawatt (MW) 177 Gebote mit einer Gebotsmenge von 347 MW eingereicht. Das war ein Zuwachs gegenüber der Vorrunde im Juni 2026 (238 MW). Die Behörde hat davon 34 Gebote mit einem Volumen von 58 MW vom Verfahren ausgeschlossen. Sie erteilte 143 Geboten mit einem Volumen von 288 MW einen Zuschlag.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte reichten ferner von 8,50 ct/kWh bis 10 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liege mit 9,67 ct/kWh auf dem Niveau des Wertes der Vorrunde (9,72 ct/kWh).

Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (66 MW, 38 Zuschläge), gefolgt von Hessen (30 MW, 11 Zuschläge), Brandenburg (28 MW, 14 Zuschläge), Niedersachsen (27 MW, 16 Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (19 MW, 6 Zuschläge).

Rückläufiges Volumen bei Biomasse

Die Ausschreibung für Biomasseanlagen war wie in der vorherigen Gebotsrunde unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 617 MW wurden 328 Gebote mit einer Gebotsmenge von 442 MW eingereicht.

Aufgrund der Unterzeichnung habe die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen nach den gesetzlichen Vorgaben reduziert. Das bedeute, dass Zuschläge nur im Umfang von 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote möglich waren. Unter dem Strich habe die Behörde 244 Geboten mit einer Zuschlagsmenge von 319 MW einen Zuschlag erteilt. 39 Gebote seien ausgeschlossen worden.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 13,95 ct/kWh und 19,80 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrage 18,75 ct/kWh.

Das größte Zuschlagsvolumen ergebe sich für Gebote für Standorte in Niedersachsen (85 MW, 66 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Bayern (61 MW, 46 Zuschläge), Schleswig-Holstein (40 MW, 21 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (33 MW, 15 Zuschläge).

24 Prozent des bezuschlagten Volumens wurde für Neuanlagen und 76 Prozent für Bestandsanlagen, die eine Anschlussförderung erhalten, erteilt. In den letzten Gebotsrunden ist der Umfang an Neuanlagen spürbar angestiegen.

Quelle: Bundesnetzagentur, | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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