Welchen Stellenwert nimmt Solarenergie für die FDP ein?

Horst Friedrich ist verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und seit 1990 Vorsitzender des Arbeitskreises für Verkehr, Raumordnung, Bildungs- und Forschungspolitik, Bauwesen und Städtebau, Umwelt- und Naturschutz sowie Reaktorsicherheit.
  • Erhebliche konzeptionelle Schwächen des EEG
  • Solarwärme hat bereits heute leistungsfähige Potenziale.

Welchen Stellenwert nimmt Solarenergie für die FDP ein?
Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren setzt Speichermöglichkeiten voraus
Für eine Nutzung der Solarenergie im Strombereich sind – wie allgemein bei den regenerativen Energien – drei Dinge entscheidend. Erstens geht es um die Grundlastfähigkeit der gewonnenen Energie, die wesentlich von den geographischen und meteorologischen Bedingungen bestimmt wird. Bei einer schwankenden Energieausbeute können erneuerbare Energien, einschließlich der Solarenergie, nur dann zur Grundlastversorgung beitragen, wenn es Möglichkeiten gibt, die gewonnene Energie zu speichern.
Nutzung der Solarenergie zur Stromgewinnung vor allem in sonnenreichen Regionen
Zweitens droht die Stromversorgung durch das EEG schon in naher Zukunft durch massive Zusatzkosten erheblich verteuert zu werden. Maßgeblich ist dafür vor allem die erforderlich werdende Erweiterung der Übertragungsnetze. Selbst ohne Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Seewindnutzung werden diese Kostensteigerungen einer jüngst von der Deutschen Energie-Agentur (dena) dazu erarbeiteten Studie folgend bis 2015 auf mehr als eine Milliarde Euro beziffert. Daraus ergibt sich, dass eine Nutzung der Solarenergie zur Stromgewinnung vor allem unter Bedingungen und in Regionen attraktiv ist, wo die genannten Probleme weniger relevant sind, also in sonnenreichen Regionen und dort, wo es keine ausreichende Netzinfrastruktur gibt, mithin bei dezentralen Anwendungen.
Solarwärme hat bereits heute leistungsfähige Potenziale
Schließlich ist das EEG drittens für den Wärmebereich konzeptionell ungeeignet, weil es auf die Einspeisung von Energie in Übertragungsnetze festgelegt ist. Gerade im Wärmebereich bietet die Nutzung der Solarenergie bereits heute leistungsfähige Potenziale (Solarthermie zur Warmwasserversorgung und Raumklimatisierung).
Welchen Standpunkt nimmt die FDP gegenüber dem Energieeinspeisungsgesetz und dem Ausschreibungsverfahren in Bezug auf den Emissionshandel ein und wie steht sie zur künftigen Energieversorgung durch erneuerbare Energien?
Energie- und Klimapolitik sachgerecht verknüpfen
Die Nutzung Erneuerbarer Energien muss weiter vorangetrieben werden, weil es sich um Zukunftstechnologien für eine nachhaltige Energieversorgung handelt. Ziel ist ein ausgewogener Energiemix, der Versorgungssicherheit und Kostenminimierung gewährleistet und zugleich einseitige regionale Abhängigkeiten bei der Energieversorgung vermeidet. Dabei ist die Förderung Erneuerbarer Energien auch klimapolitischen Anforderungen verpflichtet. Energie- und Klimapolitik müssen deshalb konsistent und sachgerecht verknüpft werden.
EEG wegen erheblicher konzeptioneller Schwächen kein sinnvoller Weg
Allerdings kann das EEG – selbst beim eingeschränkten Blick auf die Stromversorgung – wegen erheblicher konzeptioneller Schwächen nicht als sinnvoller Weg zur Erreichung dieses Ziel bezeichnet werden. Diese Einschätzung hat die FDP-Bundestagsfraktion in mehren Anträgen an den Deutschen Bundestag ausgeführt, begründet und alternative Möglichkeiten zur Förderung Erneuerbarer Energien im Strombereich aufgezeigt (siehe dazu die Anträge der FDP-Bundestagsfraktion "Marktwirtschaftliche Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energieträger" (Bundestagsdrucksache 14/5328 vom 14. Februar 2001), "Perspektiven für eine marktwirtschaftliche Förderung Erneuerbarer Energien" (Bundestagsdrucksache 15/1813 vom 22. Oktober 2003) sowie "Nationales Energieprogramm vorlegen – Planungssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher herstellen" (Bundestagsdrucksache 15/2760 vom 24. März 2004).
In diesen Anträgen werden im Einzelnen die Mängel des EEG diskutiert, namentlich die Inkompatibilität des EEG zu den Kyoto – Instrumenten internationaler Klimapolitik (CO2-Zertifikatehandel) und die Tatsache, dass dieses Gesetz sich als extrem kostspieliger Weg zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen hat. Damit wird je eingesetztem Euro weniger CO2 vermieden als möglich wäre. Überdies weist das EEG in konzeptioneller Hinsicht die gravierende Schwäche auf, dass es in seiner selektiven Beschränkung auf den Strombereich den Wärmemarkt vollständig ignoriert (siehe oben).
Nutzung und Weiterentwicklung geeigneter Energiespeichertechniken
Die FDP hat immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung Erneuerbarer Energien nicht einseitig auf die Netzeinspeisung des aus regenerativen Trägern gewonnenen Stroms abstellen darf. Stattdessen gilt es, verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die regenerativ gewonnene Energie unter Nutzung und Weiterentwicklung geeigneter Energiespeichertechniken zu konservieren. In diesem Zusammenhang kommt der Produktion und Nutzung von Wasserstoff zur dezentralen Substitution fossiler Brennstoffe besondere Bedeutung zu. Im Sinn eines verbesserten Leistungspotentials wird so vor allem auch die Chance erschlossen, den Verkehrssektor in ein klimapolitisches Gesamtkonzept einzubinden.
Weitreichender Bestandschutz für getätigte Investitionen und genehmigte Projekte
Ungeachtet dieser Notwendigkeit einer konzeptionellen Neugestaltung der Förderung Erneuerbarer Energien gilt, dass bereits getätigte Investitionen und genehmigte Projekte weitreichenden Bestandschutz genießen. Bezüglich bestehender Anlagen ist das Vertrauen der Beteiligten schutzwürdig. Überdies hat die normative Kraft des Faktischen in bestimmten Regionen mittlerweile eine eigene regional- und wirtschaftspolitische Dynamik entwickelt. Die Förderung für bereits bestehende oder genehmigte Anlagen muss deshalb im Sinne eines Vertrauensschutzes im rechtlich erforderlichen Umfang beibehalten werden. Freilich müssen dabei die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet bleiben.

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