Wer in Deutschland eine Photovoltaik-Anlage installiert, kann dafür in den meisten Fällen eine Förderung in Anspruch nehmen. Neben der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten und bundesweit geltenden Einspeisevergütung gibt es zusätzlich Förderprogramme für Photovoltaik von Ländern und Kommunen. Zum Teil umfassen sie auch PV-Speicher. Eine weitere PV-Förderung für Solaranlagen besteht darin, dass seit Anfang 2023 Photovoltaik-Module und PV-Batteriespeicher von der Umsatzsteuer befreit sind. Zudem müssen Besitzer:innen in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer zahlen. Seit dem Jahr 2025 gilt diese Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt für sämtliche Gebäudearten.

Von EEG bis KfW: Welche PV-Förderungen gibt es in Deutschland?

  • Photovoltaik-Förderung durch das EEG
  • KfW-Förderung 270 für Photovoltaik
  • Förderprogramme der Länder und Kommunen
  • Förderung für Balkonkraftwerke
  • Förderung für PV-Speicher

Welche Photovoltaik-Förderung sieht das EEG vor?

Seit dem Jahr 2020 gilt das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, besser bekannt in seiner Kurzbezeichnung als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es hat die Grundlage geschaffen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Durch das EEG ist gesetzlich garantiert, dass Betreiber und Betreiberinnen von Photovoltaik-Anlagen ihren Solarstrom in das Stromnetz einspeisen dürfen und dafür vom Netzbetreiber 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten. In der Vergangenheit hat der Bundestag das EEG oftmals geändert. Daraus ist im Laufe der Zeit ein hochkomplexes Regelwerk entstanden, bei dem zahlreiche Gesetze und Verordnungen ineinandergreifen.

Derzeit gilt als aktuelle Fassung das EEG 2024. In ihr unterscheidet der Gesetzgeber Photovoltaik-Anlagen anhand einer Reihe von Kriterien. So spielt es eine Rolle für die PV-Förderung neuer Anlagen, ob man die Solaranlage auf einem Gebäude oder im Freiland errichtet. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt auch von der Größe der Photovoltaik-Anlage ab. Betreiber:innen, die einen Teil des Solarstroms selbst verbrauchen, erhalten für den eigespeisten Strom eine geringere Vergütung als jene, die als Volleinspeiser den gesamten Solarstrom einspeisen. Wichtig für die Förderung ist auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Denn das EEG legt eine Degression der Einspeisevergütung fest. Daher reduzieren sich die Vergütungssätze in regelmäßigen Abständen. PV-Anlagenbetreiber:innen erhalten den im Monat der Inbetriebnahme gültigen Fördersatz. Dieser bleibt 20 Jahre lang konstant. Ab Februar 2024 gilt die Regelung, dass EEG-Vergütungsätze alle sechs Monate um 1 Prozent absinken.

Was ist der Unterschied zwischen EEG-Einspeisevergütung und Marktprämie?

PV-Anlagen, die man auf Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen wie etwa an Lärmschutzwällen errichtet, erhalten eine Förderung in Form einer festen Einspeisevergütung oder als sogenannte Marktprämie. Kleinere Solaranlagen dürfen seit Anfang 2023 auch im Garten von Wohnhäusern als Freiflächenanlage platziert werden, um von der festen Einspeisevergütung profitieren zu können.

Für große Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) regelmäßig Ausschreibungen durch. Dabei schreibt sie eine bestimmte Photovoltaikleistung aus, für die potenzielle Anlagenbetreiber:innen Gebote abgeben können. Die Marktprämie ergibt sich hierbei aus Geboten der Bieter:innen. Allerdings setzt die BNetzA jeweils einen Höchstwert fest. Auch für PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit mehr als 750 kW Leistung führt die BNetzA Ausschreibungen durch.

Welche Neuregelungen für die PV-Förderung bringt das Solarspitzengesetz?

Im Januar 2025 hat der eine weitere Neuregelung beschlossen. In Zukunft entfällt die EEG-Vergütung in Zeiten, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist. Damit will der Bund die Einspeisung von Solarstrom in Zeiten von Stromüberschüssen drosseln. Die Ausfallzeiten sollen aber am Anschluss des 20-jährigen Vergütungszeitraums teilweise nachgeholt werden. Dafür stehen umfangreiche Details im Gesetz.

Zudem dürfen alle neuen Photovoltaik-Anlagen, die nicht über eine Steuerbox vom Netzbetreiber regelbar sind, nur noch 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Von dieser Regelung sind Balkonkraftwerke befreit.

Wie hoch ist die PV-Förderung im Marktprämienmodell des EEG?

Im Bild eine große Photovoltaik-Dachanlage.
Große Photovoltaik-Dachanlagen müssen am Marktprämienmodell teilnehmen. Foto: Achim Banck / stock.adobe.com

Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW können wählen, ob sie am Marktprämienmodell teilnehmen oder eine feste Einspeisevergütung erhalten möchten. Größere Solaranlagen müssen am Marktprämienmodell teilnehmen. Mit dem Marktprämienmodell will der Gesetzgeber die sogenannte Direktvermarktung von Solarstrom fördern. In diesem Modell übernimmt ein Stromhändler für die Anlagenbetreiber:innen die Vermarktung des Solarstroms an der Strombörse. Für die meisten privaten PV-Anlagen auf Dächern von Ein- oder Zweifamilienhäusern lohnt sich die Direktvermarktung meist nicht. Für private Betreiber:innen kommt daher in der Regel nur die feste Einspeisevergütung in Frage.

Erzielt der Stromanbieter weniger Erlös als das EEG im Marktprämienmodell als sogenannten „anzulegenden Wert“ als Vergütung vorsieht, erhalten die PV-Anlagenbetreiber:innen die Differenz vom Netzbetreiber ausgezahlt. Die derzeit gültigen Erlösobergrenzen im Marktprämienmodell für die Teileinspeisung von Eigenverbraucher:innen und bei Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

Tabelle 1: Photovoltaik-Erlösobergrenzen (anzulegende Werte) im Marktprämienmodell in Cent/kWh

Inbetriebnahme-Zeitpunkt der PV-AnlageDachanlagen und Lärmschutzwände bis 10 kWDachanlagen
und Lärmschutzwändee 40 kW
Dachanlagen
und Lärmschutzwände bis 100 kW
Dachanlagen und Lärmschutzwände bis 400 kWDachanlagen
und Lärmschutzwände bis 1000 kW
Sonstige Anlagen (gemäß § 48 Abs. 1 EEG 2023)
1.2.2026 bis 31.7.2026 bei Teileinspeisung8,187,135,905,905,906,66
1.2.2026 bis 31.7.2026 bei Volleinspeisung12,7410,7510,758,947,706,66

Wie hoch ist die feste EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen?

Wer sich für die feste Einspeisevergütung entscheidet, erhält je nach Leistung der PV-Anlage eine feste Fördersumme. Sie liegt um jeweils 0,4 Cent/kWh unter den anzulegenden Werten, weil der Netzbetreiber die Differenz gemäß EEG für die Vermarktung des Stroms an der Strombörse einbehält. Die aktuellen Vergütungssätze in Cent/kWh für die feste Einspeisevergütung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Tabelle 2: Photovoltaik-Vergütungssätze in Cent/kWh für die feste Einspeisevergütung 2025 / 2026

Inbetriebnahme-Zeitpunkt der PV-AnlageDachanlagen oder Lärmschutzwände bis 10 kWDachanlagen oder Lärmschutzwände bis 40 kWDachanlagen oder Lärmschutzwände bis 100 kW*sonstige Anlagen (gemäß § 48 Abs. 1 EEG 2023) bis 100 kW
1.2.2026 bis 31.7.2026 bei Teileinspeisung7,786,735,506,26
1.2.2026 bis 31.7.2026 bei Volleinspeisung12,3410,3510,356,26
Quelle: Bundesnetzagentur
  • Die im Solarpaket vorgesehen Erhöhung von 1,5 Cent/kWh ist beihilferechtlich von der EU-Kommission noch nicht genehmigt.

Was ist der Mieterstromzuschlag?

Mieterstrommodelle von Anlagenbetreiber:innen, die den Solarstrom ihrer PV-Anlage an Mieter:innen weitergeben, verursachen einen höheren Aufwand und höhere Kosten als Solaranlagen für Eigenverbraucher:innen. Daher erhalten erhalten Betreiber von Mieterstrom-Anlagen einen Zuschlag für jede Kilowattstunde, die sie an Mieter:innen abgeben und nicht in das öffentliche Netz einspeisen.

Tabelle 3: Mieterstromzuschlag für Photovoltaik in Cent/kWh

Inbetriebnahme-Zeitpunkt der PV-Anlage bis 31.7.2026bis 10 kW40 kWbis 1 MW
gerundet2,542,361,59
Quelle: Bundesnetzagentur

Ausnahmen von der Einspeisevergütung

Mini-PV-Anlagen, so genannte Stecker-Solargeräte oder auch Balkonkraftwerk genannt, erhalten in der Regel keine Einspeisevergütung. Dabei handelt es sich um Photovoltaik-Anlagen mit einer sehr kleinen Leistung von weniger als 800 Watt, die man direkt an eine Steckdose anschließen kann. Das EEG schließt solche PV-Anlagen nicht ausdrücklich von der Einspeisevergütung aus. Da der bürokratische und messtechnische Aufwand zu groß wäre, ist es aber sinnvoll, hierbei auf die Einspeisevergütung zu verzichten.

Seit der EEG-Novelle im Rahmen des Solarpakets I, die der Bundestag im Mai 2024 verabschiedet hat, haben Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit auch eine Nulleinspeisung zu wählen. Das kann bei PV-Anlagen mit 100 bis 200 kW Leistung sinnvoll sein, wenn die Betreiber:innen den Solarstrom überwiegend zum Eigenbedarf nutzen.

KfW-Förderung Nr. 270 für Photovoltaik

Neben der Förderung der PV-Anlage durch die Einspeisevergütung hat der Bund auch ein Förderprogramm aufgelegt, über das Anlagenbetreiber:innen zinsgünstige Kredite erhalten können. Im KfW-Programm 270 Erneuerbare Energien “Standard” sind Photovoltaik-Anlagen und PV-Speicher enthalten. Antragsteller:innen können mit diesem Kredit 100 Prozent ihrer Kosten finanzieren. Die maximale Kreditsumme beträgt pro Vorhaben 50 Millionen Euro. Wer die KfW-Förderung 270 in Anspruch nehmen will, kann gleichzeitig auch eine Einspeisevergütung erhalten, allerdings darf der KfW-Kredit dann keine staatliche Beihilfen enthalten.

Photovoltaik-Förderung der Länder und Kommunen

Auch einige Bundesländer fördern die Installation einer Solaranlage. Das Land NRW unterstützt im Rahmen des Programms progres.nrw Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser. Es gibt Fördergelder für Beratungsleistungen und die Erneuernung der Hauselektrik im Vorfeld der PV-Installation. In Berlin gibt es das PV-Förderprogramm SolarPlus S für Eigenheit-Besitzer:inenn mit Pauschalen für Zählerschränke, Photovoltaik-Anlagen mit Speicher und denkmalgerechte Solaranlagen. SolarPlus L ist für größere Solaranlagen gedacht und bietet die Förderung von Stromspeichern, Messplätzen, Beratungsleistungen und Sonderlösungen, wie der Kombination von Gründächern mit Photovoltaik und Installationen von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und an Fassaden. In Sachsne gitb es Fördermittel für die Errichtung oder Erweiterung von größeren Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen. Baden-Württemberg unterstützt über die L-Bank Photovoltaik-Anlagen mit zinsgünstigen Krediten. Weitere Fördermöglichkeiten bieten Kommunen wie etwa München, Frankfurt, Stuttgart oder auch Düsseldorf.

Förderung für Balkonkraftwerke

Im Bild ein Balkonkraftwerk, für das einige Bundeländer eine Förderung vergeben.
Für den Kauf einer Balkonkraftwerke erhalten Bürger:innen in einigen Bundesländern eine Förderung. Foto: Robert Poorten / stock.adobe.com

Einige Bundesländer unterstützen die Bürger:innen, die sich ein Steckersolargerät anschaffen wollen, mit einem Zuschuss. Auch zahlreiche Städte und Gemeinden überall in Deutschland haben Förderprogramme für Balkonkraftwerke aufgelegt. Oft sind die Fördermittel jedoch bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft.

BundeslandFörderung für Balkonkraftwerke
Mecklenburg-Vorpommern500 Euro (nur für Mieter:innen, Mittel für Eigentümer:innen ausgeschöpft)
Hamburg90 % der Anschaffungskosten für Menschen die Sozialleitungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG beziehen
Sachsen300 Euro (nur für Mieter:innen, Mittel für Eigentümer:innen ausgeschöpft)
Stecker-Solaranlagen-Förderung der Bundesländer (Stand Februar 2026, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Änderungen möglich)

Förderung für Photovoltaik-Speicher

Auch für die Installation eines PV-Speichers gibt es Fördergelder. Mecklenburg-Vorpommern fördert gewerbliche Speicher. In Sachsen gibt es eine Förderung für PV-Speicher, wenn sie mit einer Solaranlage mit 0,03 bis 1 MW Leistung gekoppelt sind. Zudem haben bundesweit auch einige Städte eigene Förderprogramme aufgelegt.

Informationen über aktuelle Entwicklungen der Förderung der Photovoltaik und von anderen erneuerbaren Energien finden Sie auf dem Solarserver unter diesem Link.

Autor: Jens-Peter Meyer

Aktualisiert am 2.2.2026