Bundeskabinett bestätigt Anpassung der Photovoltaik-Förderung und des Grünstrom-Privilegs
Solarstrom-Vergütung kann bis zu 15 Prozent sinken
Vorgeschlagen wird eine Senkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.
Deckel für das Grünstromprivileg; Umlagebefreiung wie 2010
Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien sei auch das so genannte Grünstromprivileg, heißt es in der Pressemitteilung. Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn sei der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstige Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen, erläutert das BMU. Die Formulierungshilfe sehe daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen.
Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden neben allen anderen Regelungen des EEG auch im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollen in die geplante EEG-Novelle eingehen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll.
02.02.2011 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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