Photovoltaik in Großbritannien: Oberster Gerichtshof lehnt Berufungsverhandlung zur Kürzung der nationalen Solarstrom-Einspeisevergütung ab
„Das ist das Ende dieses besonders turbulenten Kapitels für die britische Solar-Branche“, sagte STA-Chef Paul Barwell. „Wir freuen uns, dass diejenigen, die seit dem 12.12.2011 investiert und Photovoltaik-Anlagen installiert haben, jetzt Sicherheit haben.“
„Durch das zusätzliche Geld, das das DECC auszahlen muss, machen wir uns jetzt allerdings große Sorgen um das verbleibende FiT-Budget, das durch den ‚Levy Control Framework‘ festgelegt wurde.“
Keine weitere Berufung mehr möglich
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist endgültig, keine weitere Berufung ist mehr möglich. Der Zeitpunkt und die Höhe der Kürzungen stießen bei weiten Teilen der britischen Bevölkerung sowie bei den Gerichten auf großes Missfallen.
Am 15.12.2011 urteilte der Obere Gerichtshof, dass die Kürzung der Solarstrom-Einspeisevergütung elf Tage vor Abschluss einer öffentlichen Anhörung über das Programm gesetzwidrig sei. Das DECC legte am 04.01.2012 Widerspruch gegen dieses Urteil ein. Das Urteil wurde jedoch am 25.01.2012 von einem Berufungsgericht bestätigt.
Am 03.03.2012 führte das DECC nach einer offiziellen Prüfung die niedrigeren Vergütungssätze ein.
26.03.2012 | Quelle: Solar Trade Association | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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