Griechenland kürzt Photovoltaik-Einspeisevergütung rückwirkend

Griechenland hat die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 01.02.2013 installiert wurden, um rund 44% gekürzt.

Für netzgekoppelte Freiflächenanlagen unter 100 kW, die zwischen 01.02.2013 und 31.01.2014 installiert werden, gilt der niedrigere Vergütungssatz von 0,095 Euro/kWh, für größere Anlagen gibt es 0,12 Euro/kWh.
Am 01.02.2014 sinken die Vergütungssätze für Freiflächenanlagen auf 0,09 beziehungsweise 0,115 Euro/kWh, und ab 01.02.2015 gilt eine Standard-Degression.
Für Photovoltaik-Aufdachanlagen gibt es seit 01.02.2013 nur noch 0,125 Euro/kWh, ab 01.02.2014 dann 0,12 Euro/kWh.

Ziel für im Jahr 2020 installierte Photovoltaik-Leistung wird deutlich schneller erreicht
Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel will den staatlichen Strommarkt vernünftig gestalten und das Defizit seines „Sonderkontos“ mindern. Aus diesem Grund seien die neuen Tarife eingeführt worden.
Griechenland habe sein Ziel für 2014, eine installierte Photovoltaik-Leistung von 1,5 GW, bereits übertroffen und nähere sich dem 2020-Ziel von 2,2 GW.

15.05.2013 | Quelle: Griechisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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