Europäische Kommission: Keine vorläufigen Zölle auf Photovoltaik-Module im Antisubventionsverfahren gegen China; EU-Untersuchung geht weiter

Die Europäische Kommission ergreift keine vorläufigen Maßnahmen im Verfahren gegen die Einfuhr subventionierter Photovoltaik-Module, Solarzellen und -Wafer aus der Volksrepublik China.

Die am 08.11.2012 auf Veranlassung eingeleitete Antisubventionsuntersuchung der EU läuft parallel zu der entsprechenden Antidumpinguntersuchung. Im jetzigen Fall führe die Kommission jedoch keine vorläufigen Maßnahmen ein; gleichwohl setze sie die Untersuchung aktiv fort, um bis zum Ende dieses Jahres zu endgültigen Feststellungen zu gelangen, heißt es in der Pressemitteilung.

Schaden für europäische Photovoltaik-Industrie laut Kommission bereits durch vorläufige Antidumpingmaßnahmen abgewendet
Die Europäische Kommission kann im Antisubventionsverfahren innerhalb von 9 Monaten beschließen, vorläufige Ausgleichszölle einzuführen. Da eine etwaige Schädigung der europäischen Photovoltaik-Industrie bereits in der Vorphase durch die vorläufigen Antidumpingmaßnahmen gegen die betreffende Ware und die diesbezügliche Preisverpflichtung der chinesischen Ausführer ausgeschlossen worden sei, werde der Schutz des Wirtschaftszweigs vor unfairen Handelspraktiken durch den jetzigen Beschluss nicht beeinträchtigt. Der Verzicht auf vorläufige Antisubventionsmaßnahmen greife einem etwaigen späteren Beschluss im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung allerdings nicht vor.

Antidumpinguntersuchung und die Preisverpflichtung der chinesischen Photovoltaik-Exporteure laufen parallel
In der gleichzeitig laufenden Antidumpinguntersuchung wurden am 5. Juni 2013 vorläufige Zölle eingeführt. Die Untersuchung wird trotz der Preisverpflichtung der chinesischen ausführenden Unternehmen, die am 2. August von der Europäischen Kommission akzeptiert worden war, weitergeführt.
Die Sachverständigen befassen sich nun intensiv mit den Stellungnahmen und Beiträgen, die im Rahmen der Untersuchung nach der Einführung der vorläufigen Maßnahmen bei der Kommission eingingen.
Die am 27. Juli 2013 angekündigte Preisverpflichtungsvereinbarung geht auf die vorläufigen Maßnahmen zur Einführung von Antidumpingzöllen zurück. Die Preisverpflichtung trat am 6. August in Kraft. Die Kommission erklärte sich bereit, das Nötige zu tun, um die Antisubventionsuntersuchung im endgültigen Stadium in die Preisverpflichtung einzubeziehen, falls dies gerechtfertigt ist.

Die Frist für die Einführung endgültiger Zölle läuft in beiden Fällen am 5. Dezember 2013 aus
Sobald die Kommission ihre Analysen sowohl im Antidumping– als auch im Antisubventionsverfahren abgeschlossen hat, wird sie alle interessierten Parteien über ihre Feststellungen unterrichten, damit sie dazu Stellung nehmen können. Nach umfassender Auswertung und Einschätzung der Stellungnahmen wird die Kommission ihre endgültigen Feststellungen aus den beiden Untersuchungen treffen. Die Frist für die Einführung endgültiger Zölle läuft in beiden Fällen am 5. Dezember 2013 aus.

Solarglasuntersuchung ist eigenständiges Verfahren
Die Kommission führt derzeit auch eine Antidumping- und eine Antisubventionsuntersuchung zu den Einfuhren von Solarglas aus China durch. Solarglas ist ein Rohstoff, der zur Herstellung der aus China stammenden Photovoltaik-Module eingesetzt wird. Die Solarglasuntersuchung ist aber ein eigenständiger Fall. Die Feststellungen in den Untersuchungen zur Photovoltaik-Modulen haben darauf keinen Einfluss.

08.08.2013 | Quelle: EU Kommission; Bild: Jlogan Wikipedia | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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