2013 wurden in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit 3,3 GW zugebaut; Solarstrom-Einspeisevergütung sinkt ab Februar um ein Prozent

Die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sinken im Zeitraum vom 01.02.2014 bis zum 01.04.2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent. Dies gab die Bundesnetzagentur am 31.01.2014 bekannt.

"Die jährlichen Zubau-Zahlen liegen mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubau-Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW", kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt."

Einspeisevergütung wird zusätzlich gesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr bewegt
So sei bei der Degressionsberechnung für die Monate November 2013 bis Januar 2014 der Korridor nur noch um 559 MW überschritten worden. "Diese Entwicklung hat sich nun konsequent fortgesetzt, was wir sehr begrüßen", so Homann weiter.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Senkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich gesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde hingegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar steigt.

Photovoltaik-Zubau 7,6 GW von im Jahr 2012 auf 3,3 GW im Jahr 2013 mehr als halbiert
Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Senkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Januar 2013 bis Dezember 2013. Ein Vergleich des Zubaus im Jahr 2013 (3.300 MW) mit dem Zubau im Jahr 2012 (7.600 MW) ergibt einen Rückgang um ungefähr 57 Prozent. Dies sie unter anderem darauf zurückzuführen, dass sehr zubaustarke Monate, wie die nach Inkrafttreten der EEG-Novelle im Jahr 2012, nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen, so die Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für Dezember 2013 sind veröffentlicht auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

03.02.2014 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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