Photovoltaik in der Schweiz: Neue Energieverordnung erlaubt Solarstrom-Eigenverbrauch; Einmalvergütung für Investition in kleine PV-Anlagen
Kleine Photovoltaik-Anlagen erhalten anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) künftig einen einmaligen Investitionsbeitrag, wobei für gewisse Kategorien eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Förderinstrumenten bestehe.
Warteliste für Photovoltaik-Förderung kann bis Anfang 2015 voraussichtlich um mehr als die Hälfte abgebaut werden
Davon profitierten insbesondere jene Bauherren, deren Photovoltaik-Projekte auf der KEV-Warteliste mit über 30.000 Einträgen blockiert sind. Diese Warteliste könne dank der Einmalvergütung bis Anfang 2015 voraussichtlich um mehr als die Hälfte abgebaut werden.
Swissolar begrüsst diese beiden wichtigen Neuerungen und die weiteren in der Verordnung festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 12.400. Sie seien wesentliche Schritte, um die KEV zu entlasten und um die dezentrale Produktion von Solarstrom weiter voranzubringen. Diese Form des Ausbaus habe den großen Vorteil, dass sie zu keiner zusätzlichen Belastung der Stromnetze führe.
Weitere Informationen:
Internetseite des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.
10.03.2014 | Quelle: Swissolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH