Solar-Fabrik AG kündigt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an

Die Solar-Fabrik AG (Freiburg) will die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Ein entsprechender Antrag soll auch für die Solar-Fabrik Wismar GmbH vorbereitet werden. Ziel der Eigenverwaltung sei es, die Solar-Fabrik AG und die Solar-Fabrik Wismar GmbH zu restrukturieren, heißt es in einer Ad hoc-Meldung vom 29.01.2015.

Die übrigen Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG seien von diesem Antrag nicht betroffen. Der Antrag soll voraussichtlich am 02.02.2015 beim AG Freiburg eingereicht werden, berichtet das Unternehmen.

Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage und Preisverfall bei Solarmodulen
Die Solar-Fabrik AG leide bereits seit dem 4. Quartal 2014 unter einem massiven Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage und dem damit einhergehenden Preisverfall im Markt für Solarmodule. Dieser allgemeine Markttrend in Europa wird sich nach Einschätzung der Solar-Fabrik AG wahrscheinlich im Verlauf der nächsten Monate fortsetzen. Daraus ergebe sich ein erheblicher Druck zur weiteren Kostenreduktion, für die die erweiterten Möglichkeiten der Eigenverwaltung genutzt werden sollen. Derzeit sei die Solar-Fabrik AG weder überschuldet noch zahlungsunfähig, betont das Unternehmen

Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik AG droht im 2. Quartal 2015
Aufgrund der sinkenden Nachfrage der letzten Monate befindet sich die Solar-Fabrik seit November 2014 in Kurzarbeit. Die Solar-Fabrik AG sieht es als wahrscheinlich an, dass sich diese Nachfragesituation nur langsam ändern wird. Mit andauernder Kurzarbeit drohe ein weiterer Rückgang der liquiden Mittel sowie eine Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik AG im 2. Quartal 2015.

Unternehmen will Restrukturierung möglichst frühzeitig angehen
Aufgrund dieser drohenden Zahlungsunfähigkeit hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 29.01.2015 beschlossen, einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung vorbereiten und einreichen zu wollen. Ziel ist, die Restrukturierung der Solar-Fabrik AG und ihrer Tochtergesellschaften möglichst frühzeitig anzugehen.

Rechtsanwalt Thomas Oberle soll die Funktion des „Eigenverwalters“ erfüllen
Außerdem hat der Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG Rechtsanwalt Thomas Oberle unter der aufschiebenden Bedingung der Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß § 21 InsO oder, sofern dies vorher geschieht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, über das Vermögen der Gesellschaft in Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt. Thomas Oberle sei ein erfahrener Insolvenzverwalter und Sanierungsberater, der die Funktion des „Eigenverwalters“ in der Gesellschaft erfüllen soll.

30.01.2015 | Quelle: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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